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Über den Deutsch-Französischen Studienkurs

Seit dem Wintersemester 2005/2006 betreiben die Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gemeinsam einen integrierten Deutsch-Französischen Studienkurs, der durch die Deutsch-Französische Hochschule in Saarbrücken gefördert wird. Dieser grundständige dreijährige Studienkurs ermöglicht es Jura-Studierenden aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf, einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Er besteht aus der „licence mention droit“ und dem deutschen Hochschulzertifikat „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)“. Daran kann der zweijährige Aufbaustudienkurs mit dem Doppeldiplom des französischen „Master 2“ und dem deutschen Hochschulzertifikat angeschlossen werden, das die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung enthält. Möglich ist auch die Fortsetzung des „klassischen“ Jurastudiums in Frankreich oder Deutschland. 

Während im ersten Studienjahr die Gruppen aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf noch getrennt studieren, bilden sie ab dem zweiten Studienjahr eine Studiengruppe, die gemeinsam ein Jahr in Düsseldorf (2. Jahr) und ein weiteres Jahr in Cergy-Pontoise (3. Jahr) absolviert. Dieses gemeinsame zweijährige Studium französischer und deutscher Studierender in einer binationalen Studiengruppe ist ein besonderes Qualitätsmerkmal dieses integrierten rechtswissenschaftlichen Studienkurses.

Seit dem Wintersemester 2008/2009 bieten die Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zudem gemeinsam einen integrierten deutsch-französischen Aufbaustudienkurs im Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an, der durch die Deutsch-Französische Hochschule in Saarbrücken gefördert wird. Dieser zweijährige Studienkurs ermöglicht Absolventinnen und Absolventen des integrierten dreijährigen Grundstudienkurses sowie vergleichbar qualifizierten externen Studierenden eine Weiterqualifikation im deutschen und französischen Recht. Das Aufbaustudium schließt mit dem französischen „Master 2 mention droit de l’entreprise (M 2)“ und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften sowie mit einem deutschen Hochschulzertifikat ab, das den erfolgreichen Abschluss dieses integrierten Aufbaustudienkurses bescheinigt.  

Die Studierenden bilden während des gesamten Aufbaustudienkurses eine gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorlesungen und Übungen im deutschen und französischen Recht besuchen. Das Studium findet im ersten Studienjahr in Cergy-Pontoise, im zweiten Jahr in Düsseldorf statt.

Verantwortlichkeit: