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Rechtsgrundlagen des Studiums

Grundlage der Juristenausbildung ist das undefinedJuristenausbildungsgesetz NRW (JAG). Nachfolgend finden Sie die aktuellen, für Servicezwecke editierten, Fassungen der Rechtsgrundlagen, die für das Studium an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität gelten. Diese Sammlung soll den Umgang mit den machmal in verschiedenen öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlichten Ordnungen und ihren jeweiligen Änderungen erleichtern.

Im Zweifel sind aber allein die originalen in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichten (Teil-)Dokumente maßgeblich.

Studienordnung (neu)

Studienordnung (neu)

Anlage zu § 6 der neuen Studienordnung - Studienplan

Anlage zu § 18 der neuen Studienordnung - Leistungskontrolle im deutsch-französischen Studienkurs

Anlage zu § 27 Abs. 1 der neuen Studienordnung - Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Aufbaustudienkurs

Anlage zu § 27 Abs. 4 der neuen Studienordnung - Leistungskontrolle im deutsch-französischen Aufbaustudienkurs

Zwischenprüfungsordnung

Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (neu)

Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (neu)

Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (alt)

Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (alt)

Anlage zu § 21 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Ordnungen für die Begleitstudiengänge

Verantwortlichkeit: