Rechtsgrundlagen des Studiums
Grundlage der Juristenausbildung ist das Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG). Nachfolgend finden Sie die aktuellen, für Servicezwecke editierten, Fassungen der Rechtsgrundlagen, die für das Studium an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität gelten. Diese Sammlung soll den Umgang mit den machmal in verschiedenen öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlichten Ordnungen und ihren jeweiligen Änderungen erleichtern.
Im Zweifel sind aber allein die originalen in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichten (Teil-)Dokumente maßgeblich.
Studienordnung (neu)
Studienordnung (neu)
Anlage zu § 6 der neuen Studienordnung - Studienplan
Anlage zu § 18 der neuen Studienordnung - Leistungskontrolle im deutsch-französischen Studienkurs
Anlage zu § 21 der neuen Studienordnung
Anlage zu § 27 Abs. 1 der neuen Studienordnung - Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Aufbaustudienkurs
Anlage zu § 27 Abs. 4 der neuen Studienordnung - Leistungskontrolle im deutsch-französischen Aufbaustudienkurs
Studienordnung (alt)
Studienordnung (alt)
Anlage zu § 14 der Studienordnung - Leistungspunktesystem
Anlagen zu § 21 der Studienordnung - Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Studienkurs
- 1. Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Studienkurs - Studienbeginn ab WS 20/21
- 2. Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Studienkurs - Studienbeginn ab WS 15/16
- 3. Studienplan und ECTS-Punkte für den deutsch-französischen Studienkurs - Studienbeginn vor WS 15/16