Zum Inhalt springenZur Suche springen

Allgemeine Informationen zum BAföG

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Studentenwerk der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf

 

BAföG-Bescheinigung gem. § 48 BAföG (Formblatt 5, Bescheinigung von Leistungsnachweisen)

1. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der neuen Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2022/2023) finden Sie HIER.

2. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der alten Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn bis WS 2021/2022) finden Sie HIER.

 

Die erforderlichen Leis­tungs­nach­wei­se sind im O­ri­gi­nal mit dem be­reits mit den per­sön­li­chen Da­ten aus­ge­füll­ten BAföG-Formular mit­zu­brin­gen.

WICHTIG: Eine Anerkennung anderer Leis­tungs­nach­wei­se und Be­schei­ni­gung­en an­stel­le der auf­ge­führ­ten er­for­der­li­chen Nach­wei­se kommt grund­sätz­lich nicht in Be­tracht. E­ben­so kann bei Feh­len ei­nes Leis­tungs­nach­wei­ses die Be­schei­ni­gung nicht aus­ge­stellt wer­den; dies­be­züg­lich be­steht kein Er­mes­sen.

 

Verantwortlichkeit: