Allgemeine Informationen zum BAföG
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Studentenwerk der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf
BAföG-Bescheinigung gem. § 48 BAföG (Formblatt 5, Bescheinigung von Leistungsnachweisen)
1. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der neuen Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2022/2023) finden Sie HIER.
2. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der alten Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn bis WS 2021/2022) finden Sie HIER.
Die erforderlichen Leistungsnachweise sind im Original mit dem bereits mit den persönlichen Daten ausgefüllten BAföG-Formular mitzubringen.
WICHTIG: Eine Anerkennung anderer Leistungsnachweise und Bescheinigungen anstelle der aufgeführten erforderlichen Nachweise kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ebenso kann bei Fehlen eines Leistungsnachweises die Bescheinigung nicht ausgestellt werden; diesbezüglich besteht kein Ermessen.