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Schwerpunktbereich 1: Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht

Das Grundmodul besteht aus vier je zweistündigen Lehrveranstaltungen in den Bereichen Deutsches und Internationales Familienrecht, Deutsches und Internationales Erbrecht, Deutsches und Internationales Arbeitsrecht sowie Europäisches Privatrecht. Im Aufbaumodul werden Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Vertragsrecht (Vertragsgestaltung, ausgewählte Vertragstypen), Arbeitsrecht, Internationales und Europäisches Privatrecht, Deutsches und Europäisches Zivilverfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung angeboten.

Verantwortlichkeit: