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Schwerpunktbereich 2a/b: "Unternehmen und Märkte" - Unternehmensrecht/Wirtschaftsrecht

"Unternehmen und Märkte" ist der Schwerpunkt für alle mit Interesse an der Welt der Wirtschaft. Er ist in zwei Abteilungen gegliedert, die eine Konzentration auf das Unternehmensrecht (2a) bzw. das Wirtschaftsrecht (2b) ermöglichen. Im Sommersemester kann das Studium aus einem breiten Spektrum frei kombinierbarer Gegenstände an den individuellen Interessen ausgerichtet werden.

Was sind Unternehmen, wie sind sie verfasst, wie werden sie geführt? Welche Regeln gelten für die Unternehmen auf den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitsmärkten? Wie sichert das Recht das Funktionieren der Märkte? Wie werden Erfindungen geschützt? Wie schützen wir geistige Leistungen im digitalen Zeitalter? Warum verhängt die Europäische Kommission Milliardenbußgelder gegen Google? Solche Fragen stehen im Mittelpunkt des Schwerpunktbereichs. Rechtsgebiete, die damit angesprochen sind, sind Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie das Recht des „geistigen Eigentums“ (Urheber-, Patent-, Marken- und Designrecht). Diese Rechtsgebiete sind von hoher Praxisrelevanz, starken Bezügen zum europäischen Recht und großer Dynamik geprägt. Der Schwerpunktbereich vermittelt spannende Einblicke in das Geschehen in Unternehmen und auf Märkten.

2a. Unternehmen und Märkte / Unternehmensrecht

Es werden Lehrveranstaltungen in den Bereichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts sowie Deutsches, Europäisches und Internationales Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Konzernrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Recht der Rechnungslegung, Kartellrecht und Arbeitsrecht angeboten. Empfohlen wird der Beginn des Schwerpunktbereichs mit den Lehrveranstaltungen im Wintersemester.

2b. Unternehmen und Märkte / Wirtschaftsrecht

Das Wintersemester besteht aus Vorlesungen zum Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht. Außerdem werden Bezüge zu diesen Veranstaltungen in vertiefenden Fallstudien zum Wirtschaftsrecht hergestellt. Im Sommersemester werden Rechtsgebiete aus diesen Bereichen in jeweiligen Vorlesungen intensiv behandelt. So werden Veranstaltungen zum Markenrecht, Patentrecht, Urheber- und Designrecht, Kartellrecht, Kartellsanktionsrecht und zur Fusionskontrolle angeboten. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit an ausgewählten Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs 2a teilzunehmen.

Verantwortlichkeit: