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Suffolk University Law School (LL.M.-Teilstipendien)

Zwei Studierenden der Juristischen Fakultät Düsseldorf können pro Jahr die Gebühren für ein einjähriges LL.M.-Studium an der Suffolk University Law School teilweise erlassen werden. Die Gebühren an der SULS belaufen sich normalerweise auf ca. 42 000 $ für das gesamte Jahr.

In Abhängigkeit der finanziellen Ausstattung in Boston und der Anzahl der Teilnehmer am Austauschprogramm sind Erlasse dieser Gebühren grds. bis zur Hälfte möglich. In den letzten Jahren konnte regelmäßig eine Reduktion in Höhe von 10 000 $ realisiert werden.

Voraussetzungen:

  • Erste Juristische Prüfung bestanden bis Ende April des Jahres, in dem der LL.M. begonnen wird.
  • Die weiteren Voraussetzungen sind abhängig von den Anforderungen der SULS.

Angeboten wird ein Master of Laws in Global Law and Technology.

Es besteht die Möglichkeit der Spezialisierung in den Bereichen:

  • Intellectual Property and Information Technology Law
  • International Law and Business
  • U.S. Law and Legal Methods (12 credits)
  • Biomedicine and Health Law

Je nach Auswahl der besuchten Veranstaltungen, kann die Spezialisierung in mehreren der o.g. Bereiche des Masterprogramms erzielt werden. 

Seit 2012 bietet die SULS auch einen generellen Master of Laws an. Die Kurse können bis auf zwei verpflichtende Kurse aus allen LL.M.-Kursen zusammengestellt werden. 

In beiden Master-Programmen sind insgesamt 24 Credits zu belegen. Jeder Credit kostet eine bestimmte Gebühr. Daraus setzen sich die Gesamtkosten von ca. 42 000 $ zusammen. Credits aus früheren Aufenthalten an der SULS oder aus einer Teilnahme an der Summer School in Lund können auf den LL.M. angerechnet werden. Die Gesamtkosten verringern sich dann entsprechend.

Beide Studiengänge dauern ca. 1 Jahr (zwei Semester).
Beginn: Mitte August (wahlweise Januar)
Ende: Ende Mai (Dezember)

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der SULS.

Neben den restlichen Studiengebühren (Gesamtgebühren abzüglich Stipendium) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen:

  • Reisekosten
  • Lebenshaltungskosten
  • Ein stadtnahes möbliertes 1-Zimmer-Apartment kostet ab ca. 650 $/ Monat aufwärts, es gibt jedoch auch günstigere Wohnungen und Wohngemeinschaften.
  • ca. 1300 $ Krankenversicherung für ein Jahr (Spezialtarif für Studenten – Pflicht!)
  • ca. 300 $ Lehrbücher pro Semester
  • ca. 59 $ ÖPNV/ Monat (falls benötigt)

Für die Finanzierung ihres LL.M. gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Für das Visum ist in Abängigkeit der benötigten Visaart i.d.R. die Vorlage eines Kontoauszuges erforderlich, auf dem (einmalig am Tag der Vorlage) ein Guthaben von ca. 60 000 $ abzüglich der Höhe des gewährten Stipendiums vorhanden sind. Dies dient dem Nachweis, dass der Visum-Inhaber seinen Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Teilweise ist auch die Bestätigung der Eltern ausreichend, für die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes aufzukommen. Nähere Informationen erhalten Sie im Amerikanischen Generalkonsulat.

Bewerber für das LL.M.-Teilstipendium müssen das normale Bewerbungsverfahren der SULS für den Masterstudiengang durchlaufen.

Nach dem Sie in Boston akzeptiert wurden, entscheiden HHU und SULS zusammen über die Aufnahme in das Stipendienprogramm. Eine Annahme im Masterprogramm der SULS bedeutet in aller Regel jedoch auch die Eignung zur Aufnahme in das Stipendienprogramm. Vorausgesetzt, dass sich nicht mehr als zwei Düsseldorfer erfolgreich für das LL.M.-Programm der SULS beworben haben, ist es somit sehr wahrscheinlich, dass Sie ein Stipendium erhalten. Um mehr Sicherheit zu erhalten, suchen Sie bitte frühestmöglich den Kontakt zum Koordinator für internationale Angelegenheiten.

Folgende Voraussetzungen für die Bewerbung des Masterprogramms an der SULS können Düsseldorfer Studierende wie folgt ersetzen:

  • TOEFL-Test durch:
    • Nachweise der Teilnahme an anglo-amerikanischen Rechtskursen (in englischer Sprache - bspw. der Düsseldorfer Begleitstudiengang Anglo-American-Law), oder
    • längeren Aufenthalt im englischsprachigen Ausland (während des Studiums oder im Referendariat)
  • Bewerbung über WES oder LSAC durch:
    • zwei Empfehlungsschreiben von Professoren oder Anwaltskanzleien (Bitte nehmen Sie auch hierzu gerne Kontakt mit dem Koordinator für internationale Angelegenheiten auf.)
Verantwortlichkeit: