Prof. Dr. Horst Schlehofer - Vita
Horst Schlehofer wurde 1955 in Bochum geboren.
Im Wintersemester 1973/74 nahm er an der Ruhr-Universität Bochum das Studium der Rechtswissenschaft auf. Er unterbrach es für die Zeit des Zivildienstes und schloss es 1980 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. Er wurde Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Herzberg (Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie) und promovierte 1984 mit einer Arbeit über „Einwilligung und Einverständnis“. Es folgten das Referendariat und 1987 das Zweite juristische Staatsexamen. Auch während dieser Zeit und danach noch bis 1993 blieb er Mitarbeiter von Prof. Dr. Herzberg.
Im Sommersemester 1991 übernahm er einen Lehrauftrag an der Universität Potsdam, im Wintersemester 1993/94 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Rostock. Während des Wintersemesters 1993/94 habilitierte er sich an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum mit einer Schrift über „Vorsatz und Tatabweichung“ in den Fächern Strafrecht und Strafprozessrecht. 1994 wurde er zum Hochschuldozenten an der Ruhr-Universität Bochum ernannt.
Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Potsdam, Bonn und Dresden wurde er 1996 auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berufen. Dort lehrte er neben Strafrecht und Strafprozessrecht Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht und Kriminologie.
Vom SS 2002 bis zum WS 2003/2004 war er Prodekan, vom SS 2004 bis zum WS 2005/2006 war er Dekan und seit dem SS 2006 ist er Studiendekan der Juristischen Fakultät.
Seit dem 01.03.2021 ist Prof. Dr. Horst Schlehofer Seniorprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf.