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Schwerpunktbereich nach neuem Recht ab Wintersemester 2024/25

Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.

Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.

Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester, wobei die Klausur in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird.

Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.

Mündliche Prüfungen werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters angeboten.

Veranstaltungen im Wintersemester 2024/2025 für Einsteiger nach neuem Recht

Wirtschaftsstrafrecht I 2 SWS Altenhain
Sanktionenrecht 2 SWS Fleckenstein
Transnationales Strafrecht 2 SWS Schneider
Arztstrafrecht I 2 SWS Zimmermann

Veranstaltungen im Sommersemester 2025

Wirtschaftsstrafrecht II

2 SWS

Altenhain

Strafprozessrecht II

2 SWS

Harden

Oberseminar zum Strafrecht

2 SWS

Schneider

Bundesweiter Moot Court im Strafrecht

2 SWS

Schneider

Strafvollstreckungs- und -vollzugsrecht

2 SWS

Vitkas

Strafverteidigung in der Praxis

2 SWS

Wessing

Ordnungswidrigkeitenrecht

2 SWS

Zimmermann

Aktuelle Fragen des Medizinstrafrechts

2 SWS

Dann/Frister

In den folgenden Semestern können die Veranstaltungen variieren.

Verantwortlichkeit: