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Schwerpunktbereich 4: Strafrecht

Schwerpunktbereich nach altem Recht (letzter Jahrgang mit Beginn im Sommersemester 2024)

Das Grundmodul besteht aus drei Vorlesungen und sie ergänzenden Fallstudien mit einem Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden zum Wirtschaftsstrafrecht, Strafverfahrensrecht und Internationalem und Europäischem Strafrecht. Im Aufbaumodul werden neben vertiefenden Lehrveranstaltungen zu den Grundmodulen Vorlesungen zu anderen Themen angeboten, etwa zum Jugendstrafrecht, Sanktionenrecht, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht oder zur Strafverteidigung in Wirtschaftssachen. Das Angebot kann variieren. Zu belegen sind auch hier vier Veranstaltungen mit insgesamt acht Semesterwochenstunden.

Der beste Absolvent im Schwerpunktbereich Strafrecht wird jährlich mit einem in Höhe von 750 € dotierten Preis der Kanzlei Wessing & Partner Rechtsanwälte ausgezeichnet.

I. Grundmodul (Sommersemester 2024)

Wirtschaftsstrafrecht I 2 SWS Altenhain
Strafprozessrecht II 2 SWS Harden
Europäisches und Internationales Strafrecht 2 SWS Zimmermann
SB-Fallstudien zum Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht und Europ. und Internat. Strafrecht 2 SWS Altenhain / Harden/ Zimmermann

II. Aufbaumodul (Wintersemester 2024/25)

Wirtschaftsstrafrecht II 2 SWS Altenhain
Sanktionenrecht 2 SWS Fleckenstein
Strafprozessrecht III 2 SWS Harden
Jugendstrafrecht 2 SWS Schlehofer
Transnationales Strafrecht 2 SWS Schneider
Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen 2 SWS Wessing

Schwerpunktbereich nach neuem Recht ab Wintersemester 2024/25

Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.
Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.
Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester. Dabei wird die Klausur kurz nach Ende der Vorlesungszeit geschrieben.
Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.
Mündliche Prüfungen werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters angeboten.

Veranstaltungen im Wintersemester 2024/2025 für Einsteiger nach neuem Recht

Wirtschaftsstrafrecht I 2 SWS Altenhain
Sanktionenrecht 2 SWS Fleckenstein
Transnationales Strafrecht 2 SWS Schneider
Arztstrafrecht I 2 SWS Zimmermann
Verantwortlichkeit: