Schwerpunktbereich nach neuem Recht ab Wintersemester 2024/25
Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.
Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.
Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester, wobei die Klausur in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird.
Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.
Mündliche Prüfungen werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters angeboten.
Veranstaltungen im Wintersemester 2024/2025 für Einsteiger nach neuem Recht
Wirtschaftsstrafrecht I | 2 SWS | Altenhain |
Sanktionenrecht | 2 SWS | Fleckenstein |
Transnationales Strafrecht | 2 SWS | Schneider |
Arztstrafrecht I | 2 SWS | Zimmermann |
Veranstaltungen im Sommersemester 2025
Wirtschaftsstrafrecht II | 2 SWS | Altenhain |
Strafprozessrecht II | 2 SWS | Harden |
Oberseminar zum Strafrecht | 2 SWS | Schneider |
Bundesweiter Moot Court im Strafrecht | 2 SWS | Schneider |
Strafvollstreckungs- und -vollzugsrecht | 2 SWS | Vitkas |
Strafverteidigung in der Praxis | 2 SWS | Wessing |
Ordnungswidrigkeitenrecht | 2 SWS | Zimmermann |
Aktuelle Fragen des Medizinstrafrechts | 2 SWS | Dann/Frister |
In den folgenden Semestern können die Veranstaltungen variieren.