Informationen für Ortswechselnde
Ortswechsel in ein höheres Fachsemester von einer anderen Universität (Abschluss: Erste Prüfung)
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, die Frist für das Wintersemester endet am 15. September eines jeden Jahres.
Es lässt sich leider nicht prognostizieren, wie hoch die Erfolgsaussichten einer Bewerbung sind.
Da unser Studiengang auch in allen höheren Semestern zulassungsbeschränkt ist, können Sie einen Studienplatz nur dann bekommen, wenn in dem entsprechenden Semester Studienplätze frei werden. Wenn es mehr Bewerbungen als freie Studienplätze gibt, entscheidet das Los. Wir hatten bereits Semester, in denen alle Ortswechselnde einen Studienplatz erhalten haben, aber auch Semester, in denen es überhaupt keine freien Studienplätze gab.
Das Bewerbungsformular für höhere Fachsemester Rechtswissenschaft finden Sie auf der Homepage der HHU, die auch das gesamte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren abwickelt.
Die jeweils aktuelle und aktualisierte Version des Bewerbungsformulars können Sie HIER abrufen und finden Sie auf dieser Seite.
Sollte diese Version noch nicht aktualisiert worden sein, gedulden Sie sich bitte noch ein wenig. Wir als juristische Fakultät haben hierauf keinen Einfluss.
Auf Seite 2 des Bewerbungsformulars werden Ihnen auf die Einleitung "Das bisherige Studium wurde:" drei mögliche Antworten zur Verfügung gestellt.
Da keines der drei angegebenen Antwortmöglichkeiten bei Ihrem geplanten Ortswechsel zutrifft, kreuzen Sie bitte keine Antwortmöglichkeit an und lassen Sie dieses Feld frei.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wickelt das gesamte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ab. Deswegen adressieren Sie Ihre Bewerbung bitte unmittelbar an die HHU:
Heinrich-Heine Universität
Studierenden- und Prüfungsverwaltung
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Beachten Sie, dass wir als juristische Fakultät auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren keinen Einfluss haben.
Die Zulassungsbescheide werden in der Regel ab Ende März oder ab Ende September eines jeden Jahres per Post versendet.
Wenn Sie einen Monat nach Bewerbungsende keine Zulassung erhalten haben, gilt Ihr Antrag leider als abgelehnt. Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
Ob und inwieweit eine Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist stets eine Prüfung des Einzelfalls.
Wichtig: Eine Prüfung, ob Ihre Leistungen angerechnet werden, kann erst erfolgen, nachdem Ihnen ein Studienplatz von Seiten der HHU angeboten wurde.
Setzen Sie sich insoweit also erst nach Erhalt eines Studienplatzes mit der Fachstudienberatung in Verbindung.
Es ist wichtig, dass Sie sich erst dann bei Ihrer "alten" Universität exmatrikulieren, wenn Sie von der HHU einen Studienplatz angeboten bekommen haben.
Über den genauen Ablauf sowie die entsprechenden Fristen einer Exmatrikulation im Falle eines Ortswechsels informieren Sie sich bitte bei der Fachstudienberatung an Ihrer aktuellen Universität.
Bewerbung in ein höheres Fachsemester aus einem Bachelorstudiengang
Die Einstufung in ein höheres Semester ist nur dann möglich, wenn in Ihrem Bachelorstudiengang alle drei großen Rechtsgebiete, also Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht, unterrichtet worden sind und Sie in allen drei Rechtsgebieten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich um einen Studienplatz für das erste Semester bewerben.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, die Frist für das Wintersemester endet am 15. September eines jeden Jahres.
Wichtig: Sie benötigen für die Bewerbung auf einen Studienplatz eine Einstufungsentscheidung des Dekans/der Dekanin.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine solche nur rechtzeitig erfolgen kann, wenn die für diese Entscheidung erforderlichen Unterlagen (https://www.jura.hhu.de/studium/studieninteressierte-warum-jura-in-duesseldorf-studieren/bewerbung) bei einer Bewerbung für das Sommersemester spätestens bis zum 15. Februar, bei einer Bewerbunfg für das Wintersemester spätestens bis zum 15. August eines jeden Jahres im Dekanat vollständig vorliegen.
Es lässt sich leider nicht prognostizieren, wie hoch die Erfolgsaussichten einer Bewerbung sind.
Da unser Studiengang auch in allen höheren Semestern zulassungsbeschränkt ist, können Sie einen Studienplatz nur dann bekommen, wenn in dem entsprechenden Semester Studienplätze frei werden. Wenn es mehr Bewerbungen als freie Studienplätze gibt, entscheidet das Los. Wir hatten bereits Semester, in denen alle Ortswechselnde einen Studienplatz bekommen haben, aber auch Semester, in denen es überhaupt keine freien Studienplätze gab.
Das Bewerbungsformular für höhere Fachsemester Rechtswissenschaft finden Sie auf der Homepage der HHU, die auch das gesamte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren abwickelt.
Die jeweils aktuelle und aktualisierte Version des Bewerbungsformulars können Sie HIER abrufen und finden Sie auf dieser Seite.
Sollte diese Version noch nicht aktualisiert worden sein, gedulden Sie sich bitte noch ein wenig. Wir als juristische Fakultät haben hierauf keinen Einfluss.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wickelt das gesamte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ab. Deswegen adressieren Sie Ihre Bewerbung bitte unmittelbar an die HHU:
Heinrich-Heine Universität
Studierenden- und Prüfungsverwaltung
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Beachten Sie, dass wir als juristische Fakultät auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren keinen Einfluss haben.
Ob und inwieweit eine Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen aus Ihrem Bachelorstudiengan möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist stest eine Prüfung des Einzelfalls.
Wichtig: Eine Prüfung, ob Ihre Leistungen angerechnet werden, kann erst erfolgen, nachdem Ihnen ein Studienplatz von Seiten der HHU angeboten wurde.
Setzen Sie sich insoweit also erst nach Erhalt eines Studienplatzes mit der Fachstudienberatung in Verbindung.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung gerne zur Verfügung.