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Schwerpunktbereich 3: Arbeit und Unternehmen

Dem Arbeitsrecht und den dazu gehörigen Bereichen des Wirtschaftsrechts kommt eine besondere praktische Bedeutung zu. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2021 rund 41 Mio. Menschen und damit mehr als 49% der rund 83,1 Mio. Einwohner*innen der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer*innen erwerbstätig. Für die Unternehmen sind diese abhängig beschäftigten Arbeitnehmer*innen ihre „Human Ressources“.

Deshalb besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern, die sowohl in den Kerngebieten des Arbeitsrechts als auch in den dazu gehörenden Bereichen des Wirtschaftsrechts über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Ihnen stehen vor allem die folgenden Tätigkeitsfelder offen:

  • Arbeitsgerichtsbarkeit;
  • Rechtsanwaltschaft (Fachanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht);
  • Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Banken, Versicherungen);
  • Verbände (Arbeitgeberverbände, Unternehmerverbände, Gewerkschaften);
  • Verwaltung (Rechts- und Personalabteilungen der Verwaltungen, Arbeitsministerien, Bundes­agentur für Arbeit).

Der Schwerpunktbereich 3 richtet sich an diejenigen Studierenden, die besonderes Interesse am Arbeitsrecht und an den arbeitsrechtlichen Tätigkeitsfeldern haben und deshalb den universitären Teil ihrer ersten juristischen Prüfung in diesem Bereich absolvieren möchten. Ihnen ermöglicht es das breite Spektrum an frei kombinierbaren Themen im Aufbaumodul, den Schwerpunktbereich individuell auf ihre Interessen zuzuschneiden.

Die Studierenden werden zum einen durch Professorinnen und Professoren der Fakultät ausgebildet. Zum anderen werden sie durch Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis sowie durch junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler begleitet. Außerdem wird das Lehrangebot durch ein gemeinsam mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entwickeltes Modul ergänzt.

Der Schwerpunktbereich 3 baut auf den Kenntnissen auf, die bereits in der Pflichtfachausbildung im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht erworben worden sind. Diese Kenntnisse werden einerseits durch entsprechende Vorlesungen und durch Fallstudien vertieft, dienen insoweit also auch der Vorbereitung auf den staatlichen (Pflichtfach-)Teil der ersten juristischen Prüfung. Zum anderen werden sie durch Spezialvorlesungen ergänzt. Das Kolloquium im Arbeitsrecht macht die Studierenden mit der Analyse höchstrichterlicher Entscheidungen im Arbeitsrecht vertraut und bereitet sie zugleich durch die Abfassung einer schriftlichen Entscheidungsbesprechung und ein Kurzreferat auf die häusliche Arbeit und die mündliche Prüfung vor.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Andreas Feuerborn, Geb. 24.81, Raum 02.46, .

Der Aufbau und Verlauf des Studiums im Schwerpunktbereich 3 ergibt sich aus der folgenden Übersicht.

Verantwortlichkeit: