Aufbaumodul Unternehmen und Märkte
Im Aufbaumodul bietet der Schwerpunkt "Unternehmen und Märkte" eine Vielzahl von Themen. Die Veranstaltungen decken nahezu das gesamte Spektrum des privaten Wirtschaftsrechts ab. Sie können wählen (mindestens 8 SWS = idR 4 Veranstaltungen).
Das Modul endet mit einer Hausarbeit, deren Thema aus einer der belegten Veranstaltungen stammt.
Bank- und Investmentrecht (2 SWS)
Böhm / Eckner
Rechtsgrundlagen | Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, diverse europäische Rechtsakte (insbesondere MiFID II/MiFIR und AIFMD/UCITSD) |
Themen | Ökonomische Grundlagen des Bank- und Investmentrechts Europäisches und deutsches Bank- und Wertpapieraufsichtsrecht Wertpapiergeschäft Recht der außerbörslichen Finanztermingeschäfte und Derivate Emissions- und Konsortialgeschäft Recht der individuellen Vermögensverwaltung Investmentrecht Vertrieb von Kapitalanlagen und Kapitalanlagehaftung |
Beispiele | Warum benötigen wir einen organisierten Finanzmarkt und was sind Finanzintermediäre? Wie funktionieren Wertpapierfonds und alternative Investments? Wie sind sie reguliert? Der Pensionsfonds XY investiert 80 Millionen Euro in Finanzinstrumente der New Yorker Investmentbank Z über ein multilaterales Handelssystem in London, während die Papiere in Frankfurt verwahrt werden. Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den Beteiligten? Im Anschluss an den Erwerb von Total Return Swaps wird bekannt, dass es sich um "toxische Papiere" handelt. Können Kunden gegen ihre Banken vorgehen? |
GmbH im Prozess (2 SWS)
Leuering
Rechtsgrundlagen | GmbHG; AktG; ZPO |
Themen | Die Vorlesung behandelt gesellschaftsinterne Streitigkeiten in der GmbH sowohl unter materiell-rechtlichen als auch prozessualen Aspekten. Materiell-rechtlich wird das gesamte GmbH-Recht einschließlich seiner konzernrechtlichen Bezüge behandelt; dabei werden insbesondere die Ansprüche der einzelnen Stakeholder, beispielsweise der Gesellschaft, der Gesellschafter oder der Gläubiger, beleuchtet. Prozessual steht die Prozessführung vor staatlichen Gerichten im Mittelpunkt; dabei bilden wegen der praktischen Relevanz insbesondere Beschlussmängelklagen und der einstweilige Rechtsschutz einen Schwerpunkt. Am Rande werden die Informationserzwingung und Grundzüge sowohl des Klageverfahrens vor Schiedsgerichten als auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung erörtert. |
Kapitalmarktrecht (2 SWS)
Giedinghagen
Rechtsgrundlagen | Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapierprospektgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, u.a., div. EU-Richtlinien |
Themen | Börsen und Börsenaufsicht Kapitalmarktpublizität Öffentliche Erwerbs- und Übernahmeangebote Insiderhandel und Meldepflichten |
Beispiele | Vorstand V will seine Aktien an der von ihm geleiteten Gesellschaft an der Börse verkaufen. Kann er dies ohne weiteres? X will die börsennotierte Y AG erwerben. Wie erreicht er dies? Wie läuft der Handel über die Börse organisatorisch ab? |
Kartellrecht (2 SWS)
Kersting / Podszun
Rechtsgrundlagen | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Art. 101ff. AEUV |
Themen | Wettbewerbswidrige Vereinbarungen ("Kartelle") Missbrauch von Marktmacht Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionen) Behördliche und private Sanktionen, Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten |
Beispiele | MS entwickelt ein marktbeherrschendes Betriebssystem, das bei Software von Konkurrenten bewusst Fehlermeldungen ausgibt und zwingt die PC-Händler, keine Konkurrenzprodukte auszuliefern. Alle Tankstellenbetreiber verabreden sich, ab sofort einheitlich 2€ pro Liter Benzin zu nehmen. |
Konzernrecht (2 SWS)
Krieger / Noack
Rechtsgrundlagen | Aktiengesetz (§§ 15-22, 291-328) |
Themen | Unternehmensverträge (Beherrschungs-/Gewinnabführungsvertrag) Faktischer Konzern Verbundene Unternehmen / Wechselseitige Beteiligung / Abhängigkeit / Meldepflichten GmbH-Konzernrecht Konzerneingangskontrolle / z.T. Übernahmerecht Eingliederung und Squeeze out |
Beispiele | Die X AG hält 51 % an der Y GmbH und weist in der Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer der Y GmbH an, alle Computer ab sofort nur noch von ihr zu einem deutlich über dem Marktwert liegenden Preis zu mieten. Das Zeitschriftenunternehmen R-GmbH erwirbt 35 % des Internetinformationsdienstes I-AG. Wie kann die R-GmbH sicherstellen, dass die I-AG entsprechend ihrer Weisungen agiert? |
Lauterkeitsrecht (2 SWS)
Podszun
Rechtsgrundlagen | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnung, AEUV, div. EU-Richtlinien, insbes. Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung, 2006/114/EG sowie Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, 2005/29/EG |
Themen | Irreführende und vergleichende Werbung Belästigung ("Spam", "Cold Calling", Ansprechen auf der Straße) Lockangebote und Ausnutzung von Unerfahrenheit Übernahme von Leistungen, Schutz von Geschäftsgeheimnissen |
Beispiele | A bewirbt seine Cola als "fettfrei", B wirbt für seine Schuhe mit "Vom Erfinder das beste Stück". Alle Colas sind fettfrei, die Schuhe des B entsprechen denen der Konkurrenz. M wirbt mit MP3-Playern für 5€, hat aber nur 2 auf Lager, die anderen Interessenten vertröstet er. X schickt seinen Angestellten A zum Konkurrenten K, damit dieser vor dessen Geschäftstür die Kunden abfängt. Auf einem Mars-Riegel sind 50% der Verpackungsfläche von einem roten Streifen bedeckt, der besagt es seien jetzt "5% mehr Inhalt" dabei. |
Markenrecht (2 SWS)
Busche
Rechtsgrundlagen | Markengesetz, Gemeinschaftsmarkenverordnung, Markenrechtsrichtlinie |
Themen | Marken und geschäftliche Bezeichnungen: Benutzungsmarke, notorisch bekannte Marke, eingetragene deutsche und Gemeinschaftsmarken Schutzfähigkeit, Benutzungszwang, Verfall, Verwirkung Benutzung im geschäftlichen Verkehr: Identität, Verwechslungsgefahr, Verwässerungsgefahr, Rufschädigung Markenmäßiger Gebrauch, Rechtfertigung |
Beispiele | A vertreibt unter dem Firmennamen "Honkel" ein Waschmittel namens "Parsol". B will eine Mercedes-Reparaturwerkstatt betreiben und fragt sich, ob er das Mercedes-Logo in seiner Werbung nutzen darf. |
Mergers and Acquisitions (1 SWS)
Schmitz (teilweise in das Sommersemester vorgezogen)
Rechtsgrundlagen | HGB, AktG, GmbHG, etc. |
Themen | Mit dieser wirtschaftsrechtlichen Vorlesung wird ein Überblick über die Systematik von Unternehmenskäufen (Mergers, Acquisitions und Joint Ventures) und gleichzeitig ein Einblick in die praktische Durchführung nationaler und internationaler Zusammenschlüsse gegeben. Dabei werden sowohl die theoretischen rechtlichen Aspekte, als auch anhand von ausgewählten Beispielen die praktischen Abläufe und Zusammenhänge aufgezeigt. Neben den rechtlichen Aspekten der M&A in Theorie und Praxis wird wirtschaftliches Verständnis vermittelt. |
Patentrecht (2 SWS)
Crummenerl
Rechtsgrundlagen | Patentgesetz, Europäisches Patentübereinkommen, IntPatÜbkG |
Themen | Erfindungen (Abgrenzung von Entdeckungen), Schutzfähigkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) Schutzbereich und Ausnahmen, Zwangslizenzen und "essential facilities" Gebrauchsmuster Anmeldeverfahren (deutsche und internationale Patentanmeldungen) Rechtsfolgen der Verletzung |
Beispiele | X enteckt, dass Aspirin Mücken vertreibt. Kann er diese Erkenntnis schützen lassen? Y erfindet ein Verfahren, um Blei zu Gold zu verwandeln. Dieses kann sich jedoch in den ersten 3 Jahren auf dem Markt nicht durchsetzen, sodass Y zwar ein Patent erhält, aber das Produkt nicht weiter vertreibt. Weitere 3 Jahre später bietet Z das von ihm unabhängig entwickelte, gleiche Verfahren an und wird Millionär. Welche Rechte hat Y? |
Start-ups - von der Gründung bis zum Börsengang (2 SWS)
Tebben
Rechtsgrundlagen | BGB, HGB, AktG, GmbHG, GenG, etc. |
Themen | Anhand von in der Kautelarpraxis verwandten Vertragsmustern soll das Leben von Kapital- und Personengesellschaften von der Gründung bis zur Liquidation besprochen werden. |
Beispiel | Welche Regelungen sollte ein GmbH-Gesellschaftsvertrag bzw. eine AG-Satzung enthalten? |
Umwandlungsrecht (2 SWS)
Erkens / Noack
Rechtsgrundlagen | Umwandlungsgesetz, EU-Richtlinien betr. Verschmelzung und Spaltung |
Themen | Arten von Umwandlungen Verfahrensablauf Gläubiger- und Minderheitenschutz Grenzüberschreitende Verschmelzung |
Beispiele | Die H AG will ihren Hafenbetrieb auf eine eigene Tochtergesellschaft übertragen. Wie geschieht dies? D und C wollen zu einer neuen Gesellschaft "DC" fusionieren. Wie können sie dies erreichen? Eine GmbH soll zur AG werden, um an die Börse zu gelangen. |
Recht der Unternehmenssanierung (2 SWS)
Andres
Rechtsgrundlagen | InsO, EulnsVO |
Themen | Vertiefung Insolvenzgründe, Regelverfahren bei der Unternehmensinsolvenz Gesellschafterdarlehen, Organhaftung Handlungsoptionen im Eröffnungsverfahren, Unternehmensfortführung im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren Poolvereinbarungen von Banken und Lieferanten Ausgestaltung übertragende Sanierung, Insolvenzplanverfahren Arbeitsrecht in der Insolvenz Eigenverwaltung und Schutzschirm |
Beispiel | Der Autohändler-Konzern K verkauft aufgrund einer Finanzkrise nur noch 60% der geplanten Fahrzeuge. Die Liquidität der Unternehmensgruppe verschlechtert sich. Die Geschäftsführung stellt mit allen 25 Konzerngesellschaften Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Sie beabsichtigt die Sanierung der Unternehmensgruppe durch teilweise Stilllegung von Standorten sowie personelle und organisatorische Anpassungen. Wie können sie das erreichen? |
Urheber- und Designrecht (2 SWS)
Busche
Rechtsgrundlagen | Urheberrechtsgesetz, Wahrnehmungsgesetz, Verlagsgesetz, Designgesetz, Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, div. EU-Richtlinien und internationale Übereinkommen |
Themen | Das Werk: Schutzfähigkeit von kreativen Ereignissen Leistungsschutzrechte: Schutzfähigkeit von Investitionen in Kulturgüter Schutzumfang und Schranken Sanktionen bei Vernetzung Technische Schutzmaßnahmen, internationale Bezüge Design: Schutz vor Gebrauchsgestaltungen |
Beispiele | X kopiert eine Musik-CD, die er von einem Freund geliehen hat. Strafbarkeit? Y lädt gutgläubig Musik vom russischen Portal allofmp3.com für 5€ herunter. Muss er die Datei nun löschen? M entwirft einen Designerstuhl und fragt sich, ob er für diesen Urheberrechts- oder Designschutz beanspruchen kann. |
Aufbaumodule des Schwerpunktbereich 3 "Arbeit und Unternehmen"
Betriebsverfassungsrecht (2 SWS)
Feuerborn
Rechtsgrundlagen | Betriebsverfassungsgesetz, Sprecherausschussgesetz, Gesetz über europäische Betriebsräte |
Themen | Geltungsbereich des BetrVG Träger der Betriebsverfassung sowie ihre Rechte und Pflichten Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Grundsätze und Formen der Zusammenarbeit |
Beispiel | Der Arbeitgeber will wissen, in welcher Form er den Betriebsrat bei einer Einstellung und bei der vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit beteiligen muss. |
Erweitertes Tarifrecht (2 SWS)
Brandl
Rechtsgrundlagen | Art. 9 III GG, Tarifvertragsgesetz |
Themen | Die Vorlesung behandelt das Tarifrecht und damit zusammenhängend das Koalitions- und Arbeitskampfrecht. Die Grundlagen bilden das Recht der Koalitionen und die durch Art. 9 III GG verfassungsrechtlich abgesicherte Koalitionsfreiheit. Eine wesentliche Ausprägung ist das Recht, die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu gestalten. Damit untrennbar verbunden ist das Arbeitskampfrecht, das den Koalitionen Durchsetzungs- und Lösungsmöglichkeiten für solche Konfliktlagen eröffnet, in denen eine gütliche Einigung - der Abschluss eines Tarifvertrages - zunächst scheitert. |
Beispiel | Gilt für die Lokführer der DB AG der GdL- oder der EVG-Tarifvertrag, oder gelten dort beide Tarifverträge? Für welche Ziele darf eine Gewerkschaft streiken? |
Einführung in das Sozialversicherungsrecht (2 SWS)
Linack
Rechtsgrundlagen | SGB I, III, IV, V, VI, VII, IX, X, XI |
Themen | Systemstrukturen des Sozialrechts; Die Säulen der Sozialversicherung (Kranken-/Pflege-/Unfall-/Renten-/Arbeitslosenversicherung); Organisation und Finanzierung; Der versicherte Personenkreis; Die Leistungen; Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens; Europarechtliche Bezüge; Rechtsschutz im Sozialrecht |
Individualarbeitsrecht - Vertiefung (2 SWS)
Vossen
Rechtsgrundlagen | Kündigungsschutzgesetz, BGB, §9 MuSchG, §18 BEEG, §§85ff. SGB IX |
Themen | Befristungsabreden Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz außerhalb des KSchG, nach §1 KSchG und für besondere Personengruppen Kündigungsschutzprozess |
Beispiel | Ein Arbeitnehmer hält die Befristung seines Arbeitsvertrages für unwirksam, weil es sich bereits um die siebte Befristung zur Vertretung handelt. Ein anderer Arbeitnehmer meint, ihm sei zu Unrecht gekündigt worden. |
Strategische Funktionen des Personalmanagements* (vorgezogen im Sommersemester) (2 SWS)
Süß / LS-Mitarbeiter/in
Personalführung: Theorie und Gestaltung* (vorgezogen im Sommersemester) (2 SWS)
Süß / LS-Mitarbeiter/in
* Dieses Zusatzangebot wird in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Süß der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jeweils als vorgezogenes Aufbaumodul im Sommersemester angeboten. Die Studierenden können eine der beiden Veranstaltungen auswählen. Nähere Informationen hier.