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Im Sommersemester werden regelmäßig folgende Veranstaltungen angeboten:

Internationale, regionale und europäische Menschenrechte (Jun.-Prof. Dr. Johann Justus Vasel): Die Vorlesung hat die internationalen, regionalen und europäischen Menschenrechte zum Gegenstand und vergleicht diverse Menschenrechtssysteme miteinander. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Europäischen Grundrechtecharta und dem Menschenrechtsschutz nach den Vereinten Nationen.

Internationales Investitionsschutzrecht (apl. Prof. Dr. Alexander Lorz / Dr. Alexandra Diehl): Das internationale Investitionsrecht beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 2700 bilateralen und plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen“ Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten Schutzstandards für Investitionen und befähigen Investoren auch als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das internationale Investitionsrecht hat sich so neben dem Welthandelsrecht als eine zweite eigenständige Säule des Wirtschaftsvölkerrechts etabliert. Die interaktiv gestaltete Vorlesung widmet sich den Grundlagen und den materiell-rechtlichen Aspekten des Investitionsrechts sowie der prozessualen Durchsetzung.

Oberseminar Energie- und Klimaschutzrecht (Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof): Das Seminar widmet sich Fragen des europäischen und internationalen Klimaschutz- und Energierechts sowie seinen nationalen Bezügen. Die Studierenden erarbeiten eine Seminararbeit zu einem ausgewählten Thema aus dem Energie- und Klimaschutzrecht, deren Ergebnisse sie dann in einer Seminarsitzung vorstellen und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren. Die Seminararbeit tritt an die Stelle der klassischen Hausarbeit im Schwerpunktbereichsstudium. Zur Vorbereitung auf das Oberseminar wird der Besuch der Vorlesung zum Energie- und Klimaschutzrecht empfohlen.

Internationales und europäisches Steuerrecht (Prof. Dr. Matthias Valta): Die Vorlesung führt in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, das deutsche DBA Verhandlungsmuster und Änderungen aufgrund der OECD-BEPS-Beschlüsse sowie deren unionsrechtlicher und nationaler Umsetzung ein. Ein Schwerpunkt liegt in den Rechtsgrundlagen und Systemen zur Vermeidung der doppelten Belastung wirtschaftlicher Tätigkeiten.

Europäisches Umweltrecht (N.N.): Die Vorlesung widmet sich dem europäischen Umweltrecht. Gegenstand sind insbesondere die Kompetenzen der EU sowie die Leitprinzipien und Regelungsstrategien des europäischen Umweltrechts. Das europäische Umweltrecht dient dem Natur- und Artenschutz, dem Erhalt von Ressourcen sowie dem Schutz der Atmosphäre, der Luft, des Bodens, von Gewässern und Ökosystemen zu Land und zu Wasser.

Internationales Zivilverfahrensrecht und Schiedsgerichtsbarkeit (Prof. Dr. Siegfried Elsing / Dr. Nicholas Kessler): Neben den Rechtsfragen der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, der Partei- und Prozessfähigkeit sowie gegebenenfalls zu beachtende Verfahrenshindernisse befasst sich die Vorlesung mit dem Recht der Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit. Behandelt werden die unterschiedlichen Arten der Konfliktlösung außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit und deren Abgrenzung voneinander. Die Voraussetzungen der Durchführung eines Schiedsverfahrens, die Bildung des Schiedsgerichts sowie besondere Aspekte der mündlichen Verhandlung vor Schiedsgerichten bilden ebenso jeweils Schwerpunkte wie die speziellen Fragestellungen der Mehrparteien-Schiedsgerichtsbarkeit, des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut sowie der Aufhebung von Schiedssprüchen durch die staatlichen Gerichte und ihre Vollstreckung.

Verantwortlichkeit: