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Informationen für Studieninteressierte

Informationen für Studieninteressierte

Bewerbung zum ersten Fachsemester

Das Jurastudium an der HHU kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

  • Die jeweiligen Semestertermine, wie etwa den Beginn des Wintersemesters, finden Sie HIER.

Die Bewerbung zum ersten Fachsemester erfolgt über das sog. dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV).

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats der HHU. Dort gibt es aktuelle Informationen zur Zulassung, Bewerbung und Einschreibung:

  • Informationen über das DoSV, die Bewerbung hierüber sowie über den Orts-NC finden Sie HIER.
  • Ein Erklärvideo zur Bewerbung (Bewerbungsart "Orts-NC - DoSV" anklicken) finden Sie HIER.
  • Eine Kurzbeschreibung sowie die wichtigsten Informationen über das Jura-Studium finden Sie HIER.

Der Orts-Numerus clausus (NC) verändert sich von Jahr zu Jahr, so dass keine pauschale Antwort gegeben werden kann. Informationen zum aktuellen NC finden Sie HIER.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Juni und endet immer am 15. Juli eines jeden Jahres.

Weitere Informationen

Die Juristische Fakultät versteht sich als eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, die in einem vertrauensvollen und lebendigen Dialog miteinander stehen, sich gemeinsam weiter entwickeln und gegenseitig wertschätzen.

Näheres zum Leitbild Lehre an der Juristischen Fakultät erfahren Sie HIER.

Weshalb es sich lohnt, Jura in Düsseldorf an der HHU zu studieren, erfahren Sie HIER.

Ausführliche Informationen über den Studienverlauf erhalten Sie HIER.

Ja, Sie können im Rahmen des Jurastudiums an der HHU ein Auslandssemester an einer unserer Partneruniversitäten absolvieren. Weitere Informationen finden Sie HIER.

  • Einmal im Jahr lädt die HHU Studieninteressierte zum Hochschulinformationstag auf den Campus der Universität ein. Informationen finden Sie HIER.
  • Jährlich veranstaltet die Universität die Woche der Studienorientierung. Informationen finden Sie HIER.

Jura als Zweitstudium studieren

Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen (Fach-)Hochschule in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben.

Als Erststudium gelten insbesondere das Studium der Rechtspflege (Diplom-Rechtspfleger/in), der Finanzwirtschaft (Diplom-Finanzwirt/in) oder jedes andere Studium, welches mit einem Bachelor- oder Master-Grad abschließt.

Ob und inwieweit eine Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen aus Ihrem Erststudium möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist stets eine Prüfung des Einzelfalls.

Wichtig: Eine Prüfung, ob Ihre Leistungen angerechnet werden, kann erst erfolgen, nachdem Ihnen ein Zweitstudienplatz von Seiten der HHU angeboten wurde.

Setzen Sie sich insoweit also erst nach Erhalt eines Zweitstudienplatzes mit der  Fachstudienberatung in Verbindung.

Grundsätzlichen können Leistungen aus Ihrem Studium der Rechtspflege auf den zivilrechtlichen Bereich im Jurastudium angerechnet werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechenden Leistungen derart angerechnet, dass keine Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht mehr bestanden werden muss. 

Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Setzen Sie sich hierfür, nachdem Ihnen von Seiten der HHU ein Zweitstudienplatz angeboten wurde, mit der Fachstudienberatung in Verbindung.

Die Einstufung in ein höheres Semester ist nur dann möglich, wenn in Ihrem Erststudium alle drei großen Rechtsgebiete, also Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht, unterrichtet worden sind und Sie in allen drei Rechtsgebieten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich um einen Studienplatz für das erste Semester bewerben.

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen eines Zweitstudiums gelten einige Besonderheiten: Sie müssen innerhalb der Bewerbungsfrist ihr Hochschulzeugnis und eine schriftliche Begründung für ihren Zweitstudienwunsch im Bewerbungsportal hochladen. Weiter ist Ihre Abschlussnote im Erststudium - also nicht Ihr Abiturschnitt - maßgeblich für den Erhalt eines Zweitstudienplatzes an der HHU.

Für das Bewerbungsverfahren gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien und Regeln wie bei den Studiengängen, die von "hochschulstart" vergeben werden.

Die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.

Diese ist für das gesamte Bewerbungsverfahren zuständig. An diese richten Sie bitte Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal ("DoSV – Dialogorientiertes Serviceverfahren für Orts-NC Fächer" anklicken).

Die Juristische Fakultät hat auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren keinen Einfluss.

Jura studieren ohne Abitur

Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, Jura an der HHU ohne Abitur (allgemeine Hochschulreife) zu studieren. Ansprechpartner hierfür ist die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU. Weitere Informationen über den Hochschulzugang ohne Abitur finden Sie HIER.

Nein. Eine Fachhoschulreife berechtigt grundsätzlich nicht zum Jurastudium an der HHU.

Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist dies möglich. Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung müssen Sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Des Weiteren ist erforderlich, dass Sie eine Eignungs-/Zugangsprüfung bestanden haben.

Richtiger Ansprechpartner ist die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. der HHU. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an diese.

Verantwortlichkeit: