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In-House Moot Court im Öffentlichen Recht

Der In-House Moot Court im Öffentlichen Recht ist ein fakultätsinterner Moot Court. Alle teilnehmenden Studierenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 7 Abs. 2 S. 1 JAG NRW ausweist.

Die Studierenden arbeiten sich in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester in Einzelarbeit in die verfassungsrechtliche Themenstellung es Moot Court ein. Darauf folgt das Gerichtsspiel (Moot Court-Format). Die Studierenden erstellen in Teams zunächst in einer schriftlichen Phase ihre Plädoyers und üben diese sodann in einer mündlichen Phase ein.

Die Veranstaltung ist für Studierende des zweiten Semesters im Anschluss an den Besuch der Grundrechtsvorlesung konzipiert. Auch Studierende anderer Fachsemester können sich bewerben, wenn sie eine Grundrechtsvorlesung gehört haben.

Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden vertieft in eine Materie des Pflichtstoffs vordringen und dabei sowohl Kompetenzen bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten als auch rhetorische Fähigkeiten in der Diskussion erwerben. Diese Kompetenzen sind für spätere Prüfungen und weit darüber hinaus grundlegend. Phasen der Einzel- und der Gruppenarbeit wechseln sich ab und ergänzen sich gegenseitig. Hierbei werden die Studierenden intensiv betreut und angeleitet. Dafür stehen neben dem Veranstalter selbst wissenschaftliche Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Hinzu tritt die Chance, im Moot Court-Wettbewerb vor Richter/innen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Professorinnen und Professoren zu plädieren. Preise für besondere Teamleistungen setzen weitere Anreize.

Für weitere Informationen wird auf das nachfolgende Regelwerk sowie die nachfolgenden Berichte zu den einzelnen Moot Courts verwiesen.

Verantwortlichkeit: