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Promotionsanfragen

Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte).

Anfragen können Sie grundsätzlich per Brief an die Postanschrift des Lehrstuhls richten.

Die Anfrage soll einen kurzen akademischen/beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse des ersten Staatsexamens/der beiden Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen/Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten möchte.

Es gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Verantwortlichkeit: