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Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Herrn Prof. Dr. Valta betreut den Schwerpunktbereich Steuerrecht (Schwerpunktbereich 8).

Der Schwerpunktbereich ist ein Angebot für Studierende der Rechtswissenschaften. Aber auch Studierenden der Wirtschaftswissenschaften stehen die Veranstaltungen als Wahlpflichtmodule im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudienganges offen.

Das Angebot des Schwerpunkts für Juristinnen und Juristen setzt sich aus zahlreichen, praxisrelevanten Modulen zusammen. Ziel des Schwerpunktes ist es den Studierenden einen umfangreichen Überblick über das Steuerrecht in all seinen Facetten zu vermitteln. Unabhängig von etwaigen Vorkenntnissen, werden dabei die allgemeine Steuerlehre, das nationale Steuerrecht (steuerrelevante Sachverhalte für Privatpersonen bis hin zu Großkonzernen) sowie das internationale Steuerrecht gelehrt. Insgesamt zeichnet sich der Schwerpuntbereich Steuerrecht durch ein umfangreiches Veranstaltungsangebot aus. Diese werden von Universitätsprofessoren, Honoraprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis gehalten. Dabei ist dem Schwerpunktbereich die Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis wichtig. Dies wird durch ein breites Angebot zur Teinahme an einem Moot Court (im nationalem oder internationalem Steuerrecht) ergänzt.

Die Belegung der vorgeschalteten Einführungsveranstaltung in das Steuerrecht wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Weiter Informationen finden Sie HIER.

Darüber hinaus steht der Schwerpunktbereich auch Studierenden der Betriebswirtschaftslehre offen. Dies ermöglicht einen interdisziplinären Austausch zwischen den Studierenden. Studierende der Betriebswirtschaftslehre finden HIER weitere Informationen zu den möglichen Wahlpflichtmodulen im Bachelor- und Masterstudiengang.

Auf Anfrage bieten Herr und Herr die Möglichkeit einer persönlichen Sprechstunde.


Verantwortlichkeit: