Bewerbungen letztmalig möglich
Sowohl der DFS-Grundstudienkurs als auch der DFS-Aufbaustudienkurs müssen leider zum Ende des Sommersemesters 2026 eingestellt werden. Bewerbungen für den zweijährigen Aufbaustudienkurs können daher letztmalig zum 15.06.2024 erfolgen.
Aufbaustudienkurs
Seit dem Wintersemester 2008/2009 bieten die Juristischen Fakultäten der CY Cergy Paris Université und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gemeinsam einen integrierten deutsch-französischen Aufbaustudienkurs im Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an, der durch die Deutsch-Französische Hochschule in Saarbrücken gefördert wird.
Dieser zweijährige Studienkurs ermöglicht Absolventinnen und Absolventen des integrierten dreijährigen Grundstudienkurses sowie vergleichbar qualifizierten externen Studierenden eine Weiterqualifikation im deutschen und französischen Recht. Das Aufbaustudium schließt mit dem französischen „Master 2 mention droit de l’entreprise (M 2)“ und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften sowie mit einem deutschen Hochschulzertifikat ab, das den erfolgreichen Abschluss dieses integrierten Aufbaustudienkurses bescheinigt.
Die Studierenden bilden während des gesamten Aufbaustudienkurses eine gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorlesungen und Übungen im deutschen und französischen Recht besuchen. Das Studium findet im ersten Studienjahr in Cergy-Pontoise, im zweiten Jahr in Düsseldorf statt. Das gemeinsame Studium französischer und deutscher Studierender in einer binationalen Studiengruppe ist ein besonderes Qualitätsmerkmal dieses integrierten rechtswissenschaftlichen Studienkurses.
1. Studienjahr
- gemeinsames Studium an der CY Cergy Paris Université
- Schwerpunkt auf der Ausbildung im französischen Recht
- außerdem Ausbildung im deutschen Recht
- Spezialisierungsmöglichkeiten im deutschen und französischen Arbeits-/Gesellschaftsrecht
2. Studienjahr
- gemeinsames Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht
- außerdem Ausbildung im französischen Recht
- Spezialisierungsmöglichkeiten im deutschen und französischen Arbeits-/Gesellschaftsrecht
Im Rahmen des deutsch-französischen Aufbaustudienkurses finden folgende Unterrichtsfächer (neben den deutschen Fächern) statt:
- Droit de la concurrence et de la distribution
- Droit du travail
- Droit des sociétés
- Droit du travail approfondi
- Droit des contrats spéciaux
- Droit pénal du travail
- Droit fiscal des affaires
- Droit de la sécurité sociale
- Droit des entreprises en difficultés
- Droit social international et européen
- Droit des concentrations
- Droit des restructurations
- Droit des relations collectives du travail
- Droit des relations individuelles du travail
Der Aufbaustudienkurs erstreckt sich über zwei Jahre. Durch die obligatorischen aufeinander folgenden jeweils sechswöchigen Praktika in Frankreich und Deutschland erhalten die Studierenden weitere Einblicke in die Praxis beider Partnerländer. Die Praktika finden zwischen dem 1. und 2. Studienjahr bei einer Anwaltskanzlei, einem Gericht, einem Unternehmen oder einer Gewerkschaft statt und ermöglichen den Studierenden, die in der Theorie erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Die Spezialisierung im praktisch besonders bedeutsamen Bereich des Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrechts verleiht den Studierenden darüber hinaus wichtige Zusatzqualifikationen für die berufliche Tätigkeit, vor allem in Kanzleien und Unternehmen sowie bei Verbänden in Deutschland und Frankreich, aber auch in internationalen Organisationen und der Justiz.
Am Ende des 2. Studienjahres wird das Aufbaustudium nach Abgabe einer französischen Masterarbeit und einer deutschen Abschlussarbeit beendet. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen in Düsseldorf und Cergy-Pontoise der französische „Master 2 mention droit de l’entreprise (M 2)“ und ein deutsches Hochschulzertifikat verliehen, das den erfolgreichen Abschluss des integrierten rechtswissenschaftlichen Aufbaustudienkurses bescheinigt. Zugleich erhalten sie ein Zeugnis über die bestandene deutsche Schwerpunktbereichsprüfung.
Im Rahmen des deutsch-französischen Aufbaustudienkurses werden somit bereits 30% der Prüfungsleistungen der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) abgelegt. Im 1. Jahr des Aufbaustudiums studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam in Cergy-Pontoise, im 2. Jahr gemeinsam in Düsseldorf. Die Studierenden erhalten auf diese Weise vertiefte fremdsprachliche und interkulturelle Qualifikationen. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung qualifiziert der Aufbaustudienkurs durch die verstärkte praktische Ausbildung und die Spezialisierung auf das Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht auch anwendungsorientiert.
Der Studienkurs beginnt regelmäßig zum Wintersemester. Er richtet sich an Absolventinnen und Absolventen des Grundstudienkurses und alle Interessierten, die über eine vergleichbare Qualifikation (französische licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare Kenntnisse im deutschen Recht) verfügen.
Es ist eine schriftliche Bewerbung, bestehend aus
- Motivationsschreiben für die Wahl des Studienkurses in deutscher und französischer Sprache mit einem Umfang von jeweils ca. einer Seite (DIN A4)
- Lebenslauf
- Kopien der französischen licence
- Kopie des deutschen Zwischenprüfungszeugnisses oder vergleichbare Qualifikation
als ein PDF an die des Aufbaustudienkurses zu richten.
Bewerbungsschluss für den Aufbaustudienkurs ist stets der 15. Juni eines Jahres.
Die Juristischen Fakultäten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und CY Cergy Paris Université nehmen je 15 Studierende auf. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet eine Auswahl aufgrund der schriftlich eingereichten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs statt.