Am Donnerstag, dem 21. September 2023, fand an der Juristischen Fakultät zum fünften Mal ein Workshop mit Schülerinnen und Schülern der Pariser Anwaltsschule EFB, der École de formation professionnelle des barreaux de la cour d'appel de Paris, statt. Die aus neun élèves avocats bestehende Gruppe wurde begleitet von Herrn Rechtsanwalt Karl Beltz, avocat au barreau de Paris und Vizepräsident der deutsch-französischen Kommission bei der Pariser Anwaltskammer.
Nach einer Begrüßung der französischen Gäste und einer kurzen Vorstellung der Fakultät führte Herr Prof. Dr. Andreas Feuerborn kurz in die Thematik des arbeitsrechtlichen Workshops ein. Er gab einen Überblick über die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Diskriminierungsverboten im Arbeitsrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung. Danach wurden die élèves avocats in drei Gruppen aufgeteilt, um aktuelle Fälle zu Verstößen gegen die Diskriminierungsverbote zu bearbeiten. Zum Abschluss präsentierten sie ihre Ergebnisse und stellten sie zur Diskussion. Vor allem die Regelungen im Bereich des deutschen kirchlichen Arbeitsrechts stießen bei den französischen Gästen auf reges Interesse, weil sie sich stark von den französischen Regelungen unterscheiden, die vom Konzept der laïcité, also der deutlichen Trennung von Kirche und Staat, geprägt sind.
Dieser Workshop an unserer Fakultät war ein Bestandteil des dreitägigen „Séminaire d’Allemagne“, welches die Pariser Anwaltsschule EFB und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert hatten. Als weitere Punkte standen das Justizministerium, das französische Generalkonsulat, eine Anwaltskanzlei, das Landgericht, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Deutsche Anwaltverein auf dem Besuchsprogramm der Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler. Gut traf es sich, dass die Gruppe am folgenden Vormittag das Arbeitsgericht Düsseldorf besuchte und so die arbeitsrechtliche Thematik fortsetzte.