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Verhalten bei Erkrankung am Tag einer Semesterabschlussklausur - Info nur für das 6. und höhere Fachsemester

Studierende des 6. und höherer Semester, die am Tag einer Semesterabschlussklausur erkrankt sind, zu der sie angemeldet sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier.

Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.

Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gilt eine ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Zwischenprüfungsklausur, zu der man verbindlich angemeldet war, als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 1 u. 2 ZwPO-alt)!

Kategorie/n: Jura, Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 6. Semester, Infos zu Studium und Prüfungen: 8. Semester, Studium
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