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Aufsichtsarbeit in den Schwerpunktbereichen am 11.09.2024: Hinweis für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, denen durch die Dekanin als Vorsitzende des Prüfungsausschusses bereits ein Nachteilsausgleich für alle im Verlaufe des Studiums abzulegenden Klausuren gewährt worden ist, werden gebeten, bis spätestens zum 23.08.2024 per E-Mail an anzuzeigen, wenn sie den Nachteilsausgleich für die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich am 11.09.2024 wahrnehmen möchten.

Kategorie/n: Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 6. Semester, Studium
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