Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder Studierende, die auf Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen an der regulären Ableistung einer Zwischenprüfungsklausur gehindert sind, können eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder andere nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen, § 7 Abs. 3 ZwPO (Antrag auf Nachteilsausgleich).
Die ausgefüllten Anträge sowie geeignete Nachweise sind in der Zeit vom 18.11.2024 bis zum 29.11.2024 per E-Mail über die Adresse einzureichen.
Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird empfohlen, den erstmaligen Antrag über den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu stellen ().