Outgoings (Praktikum)
Schön, dass Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren. Hier finden Sie weitere Informationen für ein Auslandspraktikum als Student der Rechtswissenschaften.
ERASMUS Praktikum ist ein EU-gefördertes Programm, das Praktika im europäischen Ausland ab mindestens 2 und höchstens 6 Monaten fördert.
Dabei wird ein trilateraler Vertrag (Training Agreement) zwischen dem Praktikanten, dem International Office und der gewünschten Praktikumsstelle im Ausland geschlossen.
Im Folgenden finden Sie Informationen über das Praktikumsprogramm sowie das Bewerbungsverfahren.
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zum Erasmus-Praktikum erhalten Sie auf der Seite des International Office. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin vom International Office.
Besonderheiten bei Pflichtpraktika nach § 8 JAG NW:
Nach § 8 III Satz 2 JAG NRW kann die Ausbildung "auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden." Es ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert, vor Antritt des Praktikums im Ausland - ggf. schriftlich - die Anerkennung der konkreten Praktikumsstelle mit dem JPA Düsseldorf abzustimmen, da von dort auch über die letztendliche Anrechnung entschieden wird.
Besonders hervozuheben ist, dass förderfähig unter Erasmus+ nur Vollzeitpraktika in Unternehmen und Institutionen der Teilnehmerländer des ERASMUS-Programms sind. Rechtsanwaltskanzleien zählen zu den Unternehmen in diesem Sinne. Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika in deutschen Außenvertretungen und EU-Institutionen.
Bezüglich der geforderten "Bescheinigung des/der Fachvertreters/Fachvertreterin im Institut über die Anerkennungsmöglichkeiten des Praktikums, bei Pflichtpraktika: Anzahl der ECTS-Punkte, ggfs. Angaben über die Erwähnung im Diploma Supplement", und andere Fragen wenden Sie sich bitte an den Koordinator für Internationale Angelegenheiten.
Auswahlkriterien der Juristischen Fakultät:
Die Juristische Fakultät wählt aus mehreren Bewerbungen nach folgenden Kriterien aus:
- Motivationsschreiben
- Studienleistungen
- Sprachkenntnisse
- Gesamteindruck
Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des International Office.
Für Praktika in internationalen Organisationen oder deutschen Außenvertretungen existiert eine Fördermöglichkeit durch den DAAD in Form von "Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen".