Eine Vorkorrektur von Zwischenprüfungsklausuren erfolgt in der Regel nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. notwendiger Nachweis für Universitätswechsel):
Die Vorkorrektur erfolgt nur auf Antrag unter Angabe der Matrikelnummer, der Fachsemesterzahl und der E-Mail-Adresse.
Der Antrag kann bis zum 07.02.2024 schriftlich, auch per E-Mail, unter Einreichung geeigneter Nachweise bei den nachfolgend genannten Lehrstühlen (ZPK BR: LS Looschelders; ZPK StR: LS Zimmermann; ZPK ÖR: LS Valta) gestellt werden.
Einzelheiten zur Notenmitteilung der vorkorrigierten Klausuren werden rechtzeitig auf der Homepage des für die jeweilige Klausur organisatorisch zuständigen Lehrstuhls (s.o.) bekannt gegeben.