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Verhalten bei Erkrankung am Tag einer Semesterabschlussklausur – Info für das fünfte und höhere Fachsemester

Studierende des 5. oder höherer Fachsemester, die am Tag einer Semesterabschlussklausur erkrankt sind, zu der sie angemeldet sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier

Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.

Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gelten ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Semesterabschlussklausuren als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 1 u. 2 ZwPO)!

Kategorie/n: Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 5. Semester, Infos zu Studium und Prüfungen: 7. Semester, Studium
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