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Verhalten bei Erkrankung am Tag der Semesterabschlussklausur - Info nur für Studierende des 4. und höherer Fachsemester (NICHT für Zweitsemester)

Studierende des 4. und höherer Fachsemester, die am Tag einer Semesterabschlussklausur erkrankt sind, zu der sie angemeldet sind, müssen unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier.

Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.

Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gelten ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Semesterabschlussklausuren als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 1 u. 2 ZwPO-alt)!

 

Kategorie/n: Jura, Studium
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