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Ernennung von Herrn Dr. Stollmann zum Honorarprofessor

Am 13. Dezember 2021 wurde Herr Dr. Frank Stollmann zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm persönlich vom Dekan, Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), überreicht.

Herr Prof. Dr. Stollmann lehrt seit 2007 im Masterstudiengang Medizinrecht und seit 2017 auch im Schwerpunktbereich Medizinrecht das Krankenhausrecht, das öffentliche Gesundheitsrecht und die  öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens. Sowohl im Masterstudiengang als auch im Schwerpunktbereich Medizinrecht war er von Anfang an als Lehrbeauftragter mit dabei und hat sich nicht nur bei der Betreuung von Masterarbeiten und Hausarbeiten, sondern auch in allen anderen Teilen des Prüfungswesens intensiv engagiert.

Herr Prof. Dr. Stollmann ist nach seinem 1992 abgelegten 2. Juristischen Staatsexamen in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. 2003 hat er mit einer Arbeit über den Sonn- und Feiertagsschutz in Potsdam promoviert. Seit 2007 ist er Leiter der Gruppe "Heilberufe, GKV, Sektorenübergreifende Versorgung" im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Sein breit angelegtes wissenschaftliches Werk umfasst neben der Dissertation vier weitere Monographien, zwei Lehrbücher, zahlreiche Kommentierungen und Handbuchbeiträge, weit über 100 Aufsätze in sehr angesehenen juristischen Zeitschriften und zudem noch zahlreiche Online-Publikationen, didaktische Beiträge, Entscheidungsanmerkungen, Rezensionen und Herausgeberschaften.

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