Gesellschaftervereinbarungen bei Kapitalgesellschaften
Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Band 78
J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Verlag, Tübingen, 1994. XXI, 375 Seiten. Sondereinband DM 188,--
ISBN 978-3161463235
Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften treffen oft Vereinbarungen mit Bezug auf ihre Gesellschaft, die nicht in die Satzung aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um Stimmbindungsverträge oder um Abreden, die sich auf die Organisation, die Finanzierung oder die Geschäftspolitik der Gesellschaft beziehen. An diesen Abkommen sind nicht selten alle Mitglieder des Verbands beteiligt. Probleme treten auf, wenn es zu Fraktionsabsprachen kommt, etwa zum Zweck der Beherrschung der Aktiengesellschaft oder GmbH.
Das Verhältnis dieser Nebenordnungen zu der "offiziellen" Regelung in Gesetz und Satzung ist bislang wenig geklärt. Herkömmlich werden beide Regelungsebenen als strikt voneinander getrennt aufgefaßt. Allerdings läßt sich diese Trennungsthese in vielen Beziehungen nicht mehr aufrechterhalten. So kann z.B. ein Gesellschafter zur Stimmabgabe gezwungen werden, wenn er dies in einer Vereinbarung versprochen hat. Auch die Bildung von Gesellschafterstämmen, die sich aufgrund statutarischer Vorgabe zur Vertretung ihrer Interessen zusammenzuschließen haben, weist auf spezifische Verbindungslinien hin.
Die Monographie untersucht das Verhältnis von Satzung und nicht statutarischer Gesellschafterabrede. Sie weist nach, daß auf der Grundlage des Trennungsgedankens eine sachgerechte Erfassung der in der Praxis weit verbreiteten Gesellschaftervereinbarungen nicht gelingt. Vielmehr müssen beide Regelungsebenen übergreifend betrachtet werden. Gesellschaftervereinbarungen werden so in eine Verbandsordnung integriert, die alle korporativ relevanten Rechtsbeziehungen, die von den Gesellschaftern gestaltet werden, berücksichtigt. Dann kann auch die Frage beantwortet werden, inwiefern in Gesellschaftervereinbarungen von gesetzlichen oder statutarischen Vorhaben abgewichen werden darf.