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Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht betreut den Schwerpunktbereich Steuerrecht, der neben Studierenden der Rechtswissenschaften auch Studierenden der Betriebswirtschaftslehre als Wahlpflichtmodul im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudienganges offen steht.

Das Angebot des Schwerpunkts für Juristinnen und Juristen setzt sich zusammen aus dem Grundmodul im 6. Semester und dem Aufbaumodul im 7. Semester. Die Aufsichtsarbeit (Schwerpunktbereichsklausur) umfasst den Stoff des Grundmoduls. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktklausur wird zusätzlich eine Klausurübung angeboten. Die häusliche Arbeit kann sowohl aus dem Grund- als auch aus dem Aufbaumodul gestellt werden.

Der Schwerpunktbereich Steuerrecht zeichnet sich durch die Besonderheit einer im 5. Semester vorgeschalteten Einführungsveranstaltung aus. Der Besuch der Veranstaltung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktes. Hier besteht aber die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck davon zu verschaffen, was sich hinter dem Schwerpunkt Steuerrecht verbirgt.

Studierende der Betriebswirtschaftslehre finden hier weitere Informationen zu den möglichen Wahlpflichtmodulen im Bachelor- und Masterstudiengang.

Auf Anfrage bieten Herr und Herr die Möglichkeit einer persönlichen Sprechstunde.


Einführungsveranstaltung
Grundmodul
Aufbaumodul
Die Bedeutung des Steuerrechts in der juristischen Ausbildung und Praxis
Wahlpflichtmodul Steuerrecht für Studierende der Betriebswirtschaftslehre
Downloads


Veranstaltungsübersicht Schwerpunktbereich

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