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Schwerpunktbereich Internationales und Europäisches Recht

Schwerpunktbereich 7: Internationales und Europäisches Recht

Rechtsbeziehungen werden heute nicht nur durch das nationale Recht, sondern auch durch das Europarecht und das internationale Recht bestimmt. Der Schwerpunktbereich 7 widmet sich diesen europäischen und internationalen Bezügen des Recht. Er führt in das Völkerrecht ein, das die Rechtsbeziehungen insbesondere zwischen den Staaten und internationalen Organisationen regelt. Aufbauend auf im Hauptstudium erworbene erste Kenntnisse im Europarecht wird das Recht der Europäischen Union insbesondere aus der Sicht des Wirtschafts- sowie des Umwelt- und Klimaschutzrechts vertieft. Besondere Höhepunkte im Schwerpunktbereichsstudium sind der enge Austausch mit der Rechtspraxis sowie Ausflüge z.B. nach Brüssel.

Näheres zum Schwerpunktbereich 7 erfahren Sie in unserem Flyer und in unserem ergänzenden Film.

Exemplarischer Studienplan für den Schwerpunktbereich 7:

 

Klausur
(benötigt 4 SWS)

Häusliche Arbeit
(benötigt 4 SWS)

Mündliche Prüfung
(benötigt 6 SWS)

Wintersemester

Völkerrecht

2 SWS

-

2 SWS

Europäisches Wirtschaftsrecht

2 SWS

-

2 SWS

Energie- und Klimaschutzrecht

-

2 SWS

2 SWS

Transnationales Strafrecht

2 SWS

-

2 SWS

Internationales Zivilverfahrensrecht

2 SWS

-

2 SWS

Telders International Law Moot Court

4 SWS

-

-

International and European Tax Moot Court

4 SWS

-

-

International Criminal  Moot Court

4 SWS

-

-

Sommersemester

Internationale, regionale und europäische Menschenrechte

-

2 SWS

2 SWS

Internationales Investitionsschutzrecht

-

2 SWS

-

Internationales und europäisches Steuerrecht

-

-

2 SWS

Oberseminar Energie- und Klimaschutzrecht

-

2 SWS

2 SWS

Europäisches Umweltrecht (noch offen)

-

2 SWS

-

Internationales Zivilverfahrensrecht und Schiedsgerichts-barkeit (noch offen)

-

2 SWS

2 SWS

Hinweis

Dieser Studienplan beschreibt exemplarisch den Studienverlauf im Schwerpunktbereich 7. Maßgeblich sind die Angaben in HIS-LFS.

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