Bewerbung als Doktorandin oder Doktorand
I. Voraussetzungen
1. Lesen Sie bitte die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion an der Universität Düsseldorf erfüllen. Inwiefern Ausnahmen möglich sind, müssen Sie vorab selbst klären. Diesbezügliche Anfragen können von mir leider nicht bearbeitet werden.
2. Voraussetzung einer Promotion bei mir ist ein mindestens mit der Note
„vollbefriedigend“ abgeschlossenes Staatsexamen. Die erste Prüfung sollte sowohl im staatlichen als auch im universitären Teil mit mindestens „vollbefriedigend“ abgelegt worden sein. Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.
3. Wünschenswert ist, daß potentielle Doktoranden oder Doktorandinnen zuvor bei mir ein Seminar belegt haben. Dies ist auch nach dem Examen möglich. Auf diese Bedingung kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden. In jedem Fall sollte während des Studiums ein Seminar mit mindestens „gut“ abgeschlossen worden sein.
II. Bewerbung
Sofern Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, sollte die Bewerbung als Doktorandin oder Doktorand bitte nicht im Wege informeller Anfrage, sondern der Einfachheit halber per Email unter Beifügung elektronischer Kopien folgender Unterlagen erfolgen:
- Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
- Kurzer Themenvorschlag (Exposé) aus den Lehr- und Forschungsbereichen des Lehrstuhls (im Anschluss erfolgt aber auch eine Themenberatung, die in der Folge häufig noch zu einem anderen Thema führen kann)
- Übliche Zeugnisse und Belege in elektronischer Kopie (Abiturzeugnis,
Examenszeugnisse und Seminarscheine; ggfls. Kopien weiterer Leistungs- und
Befähigungsnachweise)