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Zweites Austauschseminar zum deutschen und österreichischen Zivilprozessrecht

Vom 6. bis 8. Juni 2018 besuchten zehn Studierende der Juristischen Fakultät der HHU gemeinsam mit Prof. Lugani und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Arne Conen und Jakob Stachow die österreichische Hauptstadt Wien, um dort mit zehn Studierenden der Karl-Franzens-Universität Graz, begleitet und betreut von Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber und seinen Mitarbeitern Frau Mag. iur. Lisa Prodinger und Herrn Matej Bojkovsky, ein rechtsvergleichendes Seminar zum deutschen und österreichischen Zivilprozessrecht abzuhalten.

Auf Einladung von Prof. Dr. Matthias Neumayr, Richter und Senatspräsident am Obersten Gerichtshof sowie Universitätsprofessor in Salzburg, konnte das Seminar in den imposanten Räumlichkeiten des Obersten Gerichtshofs im Wiener Justizpalast abgehalten werden. Am Anreisetag Mittwoch, 6. Juni, besuchte die Gruppe zunächst die in den 1970er Jahren erbaute UNO-City im Nordosten der Stadt, Standort verschiedener Organisationen der Vereinten Nationen, und lernte am Abend die österreichische Gruppe bei einem geselligen Beisammensein im Café Leopold kennen. Am Donnerstag, 7. Juni, wurden am OGH die ersten fünf Seminarvorträge gehalten, die, ebenso wie die Seminararbeiten, jeweils von einem österreichischen und einem deutschen Studierenden gemeinsam erarbeitet worden waren. Die Vorträge am Donnerstag befassten sich mit Gerichtsorganisation, Prozessfähigkeit, Parteienmehrheit, Streitgegenstand sowie Säumnis. Am Nachmittag besuchte die Gruppe das BMJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) und wurde dort von Dr. Robert Fucik empfangen, Leiter der Abteilung I 10 (insb. internationales Zivilverfahrensrecht, Kindesentführungen, Auslandsunterhalt und Adoptionen). Herr Fucik informierte die Gruppe in einem umfassenden Vortrag über seine Tätigkeit als zentrale Behörde und über aktuelle Entwicklungen im internationalen Familienrecht, darunter die Pläne Österreichs für die österreichische Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2018, insbesondere das Voranbringen der Reform der Brüssel IIa-VO. Danach besuchte die Gruppe die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz und erhielt dort von Dr. Bernhard Hainz und Dr. Christoph Wolf einen Einblick in das österreichische arbeitsgerichtliche Verfahren. Am Freitag wurden fünf weitere deutsch-österreichische Vorträge zu den Themen Veräußerung der streitverfangenen/streitbefangenen Sache, Öffentlichkeit und Mündlichkeit, Materielle Rechtskraft, Grundsätze der Kostenverteilung sowie Zugang zum OGH/BGH gehalten und kontrovers diskutiert. Die Vorträge gewährten viele interessante Einblicke in Ähnlichkeiten und Unterschiede der beiden Verfahrensrechtsordnungen und gaben zuweilen durchaus Gelegenheit, die Entscheidungen der eigenen Rechtsordnung in Frage zu stellen. Nach dem Abschluss der Vorträge und einer Feedback-Runde zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde die Gruppe von Prof. Dr. Matthias Neumayr durch das Gebäude geführt und über Architektur, Geschichte und Funktionsweise des OGH unterrichtet.

Das Kooperationsseminar von Prof. Lugani und Prof. Garber fand nach dem Auftakt 2017 in diesem Jahr zum zweiten Mal statt und wird im Sommersemester 2019 erneut in Düsseldorf abgehalten werden. Wir danken CMS Hasche Sigle, dem Freundeskreis der Fakultät und der Fakultät für die großzügige Förderung der Reisekosten der Studierenden.

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