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Bewerbungen leider nicht mehr möglich

Sowohl der DFS-Grundstudienkurs als auch der DFS-Aufbaustudienkurs müssen leider zum Ende des Sommersemesters 2026 eingestellt werden. Deshalb sind Bewerbungen für den dreijährigen Grundstudienkurs nicht mehr möglich.


Grundstudienkurs

Seit dem Wintersemester 2005/2006 betreiben die Juristischen Fakultäten der CY Cergy Paris Université und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gemeinsam einen integrierten deutsch-französischen Studienkurs. Dieser dreijährige Studienkurs ermöglicht es Jurastudierenden aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf, einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Er besteht aus der „licence mention droit“ und der deutschen Zwischenprüfung sowie dem deutschen Hochschulzertifikat „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht“.

Daran kann der zweijährige Aufbaustudienkurs mit dem Doppelabschluss des französischen „Master 2“ und dem deutschen Hochschulzertifikat, das die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung enthält, angeschlossen werden.

Während die Gruppen aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf im ersten Studienjahr noch getrennt studieren, bilden sie ab dem zweiten Studienjahr eine Studiengruppe, die gemeinsam ein Jahr in Düsseldorf (2. Jahr) und ein weiteres Jahr in Cergy-Pontoise (3. Jahr) absolviert. Dieses gemeinsame Studium französischer und deutscher Studierender in einer binationalen Studiengruppe ist eines von vielen besonderen Qualitätsmerkmalen.

Die Studierenden werden ab dem ersten Semester parallel im deutschen und französischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht unterrichtet.

1. Studienjahr

  • Studium an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht
  • Ausbildung im französischen Recht und Vorbereitung auf das Partnerland

2. Studienjahr

  • Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen
  • Ausbildung im französischen Recht und Vorbereitung auf das Partnerland

3. Studienjahr

  • Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der CY Cergy Paris Université
  • Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen „licence“ erforderlichen Veranstaltungen
  • Ausbildung im deutschen Recht

Im Rahmen des deutsch-französischen Grundstudienkurses finden folgende Unterrichtsfächer (neben den deutschen Fächern) statt:

  • Introduction au droit civil
  • Introduction à la théorie de l'État
  • Formation de langue
  • Formation en français juridique
  • Droit constitutionnel
  • Droit administratif I + II
  • Droit civil
  • Droit des obligations I + II
  • Civilisation française, histoire du droit
  • Droit des libertés publiques et droits de l'Homme I + II
  • Droit pénal
  • Droit international public
  • Débat juridique/traduction des textes juridiques
  • Droit des sûretés
  • Droit communautaire institutionnel

Die Lehrveranstaltungen werden durch Intensivsprachkurse, durch Studienreisen in das Partnerland und durch Praktika vorbereitet und ergänzt. Die Studierenden erhalten so im Laufe ihres Studiums einen Einblick in die deutsche und französische öffentliche Verwaltung, in deutsche und französische Kanzleien, Gewerkschaften oder Unternehmen sowie in internationale Organisationen, sodass ihnen die Berufsorientierung erleichtert wird.

Nach drei Jahren Studium erwerben die Studierenden

  • eine licence mention droit
  • die deutsche juristische Zwischenprüfung
  • das deutsche Hochschulzertifikat

Der sich anschließende zweijährige Aufbaustudienkurs ermöglicht den Erwerb des französischen „Master 2“ und eines deutschen Hochschulzertifikats, das die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung enthält. Im Rahmen des Studienkurses werden somit bereits 30% der Prüfungsleistungen der ersten juristischen Prüfung (früher:  Erstes Staatsexamen) abgelegt.

Im ersten Jahr des Aufbaustudiums studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam in Cergy-Pontoise, im zweiten Jahr gemeinsam in Düsseldorf. Der Aufbaustudienkurs ist vor allem für die Absolventinnen und Absolventen des grundständigen Studienkurses gedacht, steht aber auch Externen mit vergleichbarer Qualifikation offen. Im zweiten Masterjahr besteht die Möglichkeit, zur Vorbereitung auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung am Düsseldorfer Examinatorium teilzunehmen.

Zwischen dem ersten und zweiten Semester findet regelmäßig eine einwöchige Studienreise der Studierenden des deutsch-französischen Grundstudienkurses der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nach Cergy-Pontoise statt.

Diese Reise dient zum einen dazu, dass sich die deutschen und französischen Studierenden des ersten Jahres kennenlernen und Kontakte knüpfen, bevor sie ab dem zweiten Jahr als gemeinsame Kohorte studieren. Zum anderen lernen sie die Partnerfakultät und andere Institutionen kennen.

Im Rahmen der Studienreise werden neben der Juristischen Fakultät der Université de Cergy-Pontoise regelmäßig der französische Senat in Paris, die Cour de Cassation, die Communauté d´agglomération de Cergy-Pontoise, die Deutsche Botschaft in Paris und das Château d´Auvers sur Oise besucht

Der Studienkurs beginnt regelmäßig zum Wintersemester. Er richtet sich an alle Interessierten mit Abitur (allgemeiner Hochschulreife) und guten Französischkenntnissen. Beide Fakultäten nehmen je 15 Studierende auf. Die Auswahl erfolgt aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und eines Gesprächs.

Bitte bewerben Sie sich hier.

Die Bewerbung soll folgenden Inhalt haben:

  • Lebenslauf
  • Begründung (Motivationsschreiben) für die Wahl des Studienkurses in deutscher und französischer Sprache mit einem Umfang von jeweils ca. einer Seite (DIN A4)
  • Kopien der Schulzeugnisse der letzten drei Jahre
  • Kopie des Abiturzeugnisses (soweit bereits vorhanden; kann andernfalls nachgereicht werden)
  • Evtl. weitere Nachweise über Französischkenntnisse

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli.

Zusätzlich erforderlich ist eine allgemeine Bewerbung für das Fach Rechtswissenschaften im sog. Orts-NC-Verfahren der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
(Bei Fragen zur Einschreibung an der Heinrich-Heine-Universität wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Center (SSC) telefonisch unter 0211-81-12345 oder per Mail an )


Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Die juristischen Fakultäten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der CY Cergy Paris Université nehmen jeweils 15 Studierende pro Jahr auf.

Herrn
Professor Dr. Andreas Feuerborn
Professur für Bürgerliches Recht,
Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Gebäude 24.81, Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

oder 

Frau
Swenja Heise 
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Gebäude  24.91, Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
 

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Fragen spezifisch zum Grundstudienkurs

Idealerweise handelt es sich um Sprachkenntnisse, die durch einen Leistungskurs Französisch oder mehrjährigen Französischunterricht (ca. 5 Jahre) in der Schule oder durch entsprechende Auslandsaufenthalte erworben wurden. Die Sprachkenntnisse werden zudem im Bewerbungsgespräch ermittelt.

Die Auswahlgespräche finden jedes Jahr im August sowie September in deutscher und französischer Sprache statt. Der genaue Termin wird den Bewerberinnen und Bewerbern zeitnah bekanntgegeben.

Für die deutschen Studierenden ist eine paralelle Bewerbung für den deutsch-französischen Studienkurs und das Fach Rechtswissenschaften in Düsseldorf nötig. Die Bewerbung zum Jura-Studium ist in der üblichen Weise bei der Heinrich-Heine-Univeristät Düsseldorf vorzunehmen (weiterführende Informationen). Daneben ist eine Bewerbung für die Teilnahme am deutsch-französischen Studienkurs an den Programmbeauftragen, Prof. Dr. Andreas Feuerborn, zu richten. Dabei ist stets die Bewerbungsfrist zu beachten.

Der Bewerbungsschluss für den deutsch-französischen Grundstudienkurs ist jeweils der 15. Juli eines Jahres.

Sollte das Abiturzeugnis zum Bewerbungsschluss (15. Juli) noch nicht vorliegen, ist eine Bewerbung selbstverständlich dennoch möglich. Das Zeugnis ist in diesem Fall nachzureichen.

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