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19. Düsseldorfer Energierechtstag – Neuordnung der Energiewirtschaft

Am 23. Mai 2019 richtete das Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER) zusammen mit der Kanzlei White&Case LLP den 19. Düsseldorfer Energierechtstag im Hyatt Regency Hotel Düsseldorf aus. 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten über die „Neuordnung der Energiewirtschaft“.

Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Anja Steinbeck, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und warf die für die Neuordnung der Energiewirtschaft grundlegende Frage auf, wie eine verlässliche, umweltfreundliche und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werden könne. Die internationalen Vorgaben für den Klimaschutz nach dem Pariser Klimaschutzabkommen gäben hierbei die Richtung für diesen tiefgreifenden Prozess vor.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Thomas Geisel widmete sich unter dem Titel „Dieselgate“ dem Einsatz von Dieselfahrzeugen und den mit Fahrverboten verbundenen Herausforderungen für die Kommunen. Die aktuelle Diskussion stehe im umfassenderen Kontext der Begrenzung von Schadstoffen (Feinstaub, CO2 und Stickoxidausstoß). Begrüßenswert sei, dass diese Debatte zu einem Umdenken in der Verkehrspolitik in Großstädten geführt habe.

Der Vorsitzende des Vorstandes E.ON SE Dr. Johannes Teyssen berichtete im Rahmen eines Werkstattberichts über „Disruption und Neuordnung bei E.ON“. Er zeichnete die tiefgreifenden und raschen Veränderungen in seinem Unternehmen ausgehend von ehemals staatlich bestimmten Unternehmen zu einem nun europäischen kundenorientierten Konzern nach.

Prof. Dr. Ulrich Büdenbender stellte die vielfältigen aktuellen „Entwicklungen des Energierechts im Jahre 2018/2019“ dar. Ein besonderes Augenmerk legte er auf die verfassungs- und europarechtliche Konformität einer möglichen CO2-Besteuerung und die aktuellen Entwicklungen im europäischen Energierecht durch das Inkrafttreten der Governance-Verordnung.

Den mit dem sogenannten Kohleausstieg verbundenen Fragen widmete sich im Anschluss eine Podiumsdiskussion zu „Kohleausstieg und Klimaschutz“. Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, die im Rahmen eines Gutachtens für das Landesministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe hier) die mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung verbundenen völkerrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen entwickelt hatte, wies in ihrer Einleitung darauf hin, dass der europäische Emissionshandel (EU-ETS) das Instrument der Europäischen Union für die Steuerung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung sei. Dieser europaweit geltende Rechtsrahmen für die Reduzierung von CO2-Emissionen in den betroffenen Sektoren begründe einen Vertrauenstatbestand. Die Klimawirksamkeit des Emissionshandels sei verlässlich steuerbar. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung so zu gestalten, dass eine umweltfreundliche, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werde.

Staatssekretär Christoph Dammermann, Landesministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte ebenfalls die Bedeutung der Versorgungssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere im Industrieland NRW. Aus der Debatte dürfe die Bezahlbarkeit der Energiewende nicht ausgeklammert werden. Dr. Ralf Bartels, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG BCE Innovationsforum Energiewende e.V., hob aus Arbeitnehmersicht hervor, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auch Vorschläge unterbreite, um die Folgen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen zu gestalten. Aus Sicht der Energieversorger ergänzte Dr. Markus Krebber, Finanzvorstand der RWE AG, dass der Emissionshandel für die Unternehmen einen rechtssicheren Rahmen schaffe, der zugleich ein CO2-Budget gewährleiste und somit dem Klimaschutz diene. Dr. Eckhardt Rümmler, COO Uniper SE, ergänzte, dass der EU-ETS nach den letzten Reformen nun Wirksamkeit entfalte. Beide hoben hervor, dass für Unternehmen Rechts- und Investitionssicherheit entscheidende Faktoren für die Gestaltung der Energiewende sei.

Es folge eine Podiumsdiskussion zu „Climate Change Litigation“. Nach Jana Michaelis, White&Case LLP, sind derzeit weltweit ca. 2000 Klimaschutzklagen gegen Staaten und gegen Unternehmen mit dem Ziel anhängig, einen wirksamen Klimaschutz auf dem Rechtsweg zu erreichen. Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther, stellte als Prozessvertreterin einige der Klagen vor. Welchen rechtlichen Bedenken solche Klagen in der Rechtswissenschaft begegnen machte zum Abschluss Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof deutlich.

Anschließend teilten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in drei Workshops auf.

Im Workshop „Netzregulierung“ stand die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Investitionsmaßnahmen, Entschädigung bei unbedingter Netzanbindung, der Eigenkapitalverzinsung und Rechtsfragen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) im Vordergrund. Aus Sicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellte Karsten Bourwieg, Vorsitzender der 8. Beschlusskammer der BNetzA, aktuelle Entwicklungen aus der Praxis der Regulierungsbehörde mit Schwerpunkt bei den Digitalisierungsmöglichkeiten dar. Ulrich Ronnacker, Leiter Recht und Regulierung Open Grid Europe GmbH, berichtete aus der Sicht eines Netzbetreibers über aktuelle Entwicklungen, insbesondere über die ersten Projekte und ihre rechtlichen Herausforderungen im Bereich Power-to-Gas.

Über „die intelligente Stadt als Geschäftsfeld von Energieversorgen“ diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Workshops. Hierbei wurden insbesondere „Smart City“-Konzepte der Städte Essen, Düsseldorf und Köln vorgestellt, sowie rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Elektromobilitätskonzepte diskutiert.

Im Workshop „Europäisches Energierecht“ stellte Prof. Dr. Sabine Schlacke, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster, die neue Governance-Verordnung als neues Steuerungsinstrument der Europäischen Union vor. Nach Auffassung von Dr. Michael Wunnerlich, Geschäftsführer der BDEW-Vertretung bei der EU, werde diese Verordnung in ihrer Steuerungsdimension unterschätzt. Dr. Wolf Friedrich Spieth, Posser Spieth Wolfers & Partners, erläuterte die Funktionsweise und Bedeutung des europäischen Emissionshandelssystems. Über den gegenwärtigen Prozess zur Novellierung der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen berichtete im Anschluss Dr. Michael Wunnerlich. Zum Schluss des Workshops stellten im Rahmen eines „Kaleidoskops der Energierechtswissenschaft“ die Doktoranden des Düsseldorfer Instituts für Energierecht ihre Projekte vor.

Im abschließenden Themenblock „Quo vadis Energiewende - Klimaschutz zwischen Kostenexplosion und Einbuße bei der Versorgungssicherheit“ wurden die mit dem anstehenden Netzausbau verbundenen Herausforderungen diskutiert. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wies Peter Franke, Vizepräsident der BNetzA, darauf hin, dass der Netzausbau trotz aller Probleme voranschreite. Ein wesentliches Problem sei der momentan hinkende Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Am Schluss des 19. Düsseldorfer Energierechtstag stand die Forderung, dass für das Gelingen der Energiewende ein rechts- und planungssicherer Gestaltungsrahmen notwendig sei. Diesen Rechtsrahmen müsse der Gesetzgeber gewährleisten.

Kategorie/n: DIER
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