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Zweiter Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog - Staats­sekretär Krems würdigt die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit

Der zweite Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog im Haus der Universität am Schadowplatz in Düsseldorf stand im Zei­chen des 70. Geburtstags des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Im Jahr 1946, dem Gründungsjahr von Nordrhein-Westfalen, nahmen die Arbeitsgerichte ihre Arbeit wieder auf. Für die „Nord-Rheinprovinz" wurde das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Arbeitsgerichten in Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Wuppertal und Köln errichtet. In seinem Grußwort blickte der Staatssekretär des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Heinz Krems mit ein wenig Stolz auf das Geleistete der vergangenen 70 Jahre zurück. Er hob hervor, dass das Arbeitsrecht für die wirtschaftliche Existenz und persönliche Lebensplanung der Menschen von großer Bedeutung sei. Der Gesetzgeber sei in den vergangenen Jahren und Jahrzenten aufgefordert gewesen, gesellschaftliche und soziale Veränderungen zu beobachten und mit Augenmaß einzugreifen. Dies habe er u.a. mit dem Mindestlohngesetz, dem Tarifeinheitsgesetz und dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen getan. Dieses Gesetz, welches noch zur Beratung im Bundesrat ansteht und am 01.04.2017 in Kraft treten soll, war Gegenstand des anschließenden Fachvortrags des geschäftsführenden Direktors des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln Professor Dr. Martin Henssler. Staatsekretär Krems hob abschließend die Bedeutung einer gut funktionieren Arbeitsgerichtsbarkeit mit Blick auf die Zukunft der Wirtschafts- und Arbeitswelt hervor. Auch in den nächsten Jahren gelte es große Herausforderungen, wie den technologischen Fortschritt und den demografischen Wandel sowie die Globalisierung und die Anpassung der Arbeitsbedingungen an „individuelle" Lebensbedingungen, zu meistern. Dafür seien die Gerichte und insbesondere das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gut gerüstet. Er sagte zu, dass die Landesregierung weiter für eine funktionierende Arbeitsgerichtsbarkeit Sorge tragen und für die Anliegen aller beteiligten Akteure stets ein offenes Ohr haben werde.

Der zweite Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog wurde zusammen mit den Sozialpartnern DGB, ver.di, Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, dem Unternehmensverband Handwerk sowie der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine­Universität und dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband durchgeführt. Im Anschluss an das Referat von Prof. Dr. Henssler über die aktuellen Entwicklungen im Recht des Fremdpersonaleinsatzes diskutierten die mehr als hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft bei einem kleinen Imbiss.

Autor/in: Pressestelle LAG Düsseldorf
Kategorie/n: Startseitenbericht, Feuerborn
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