Am Dienstag, dem 15. Oktober 2024, veranstaltete Herr Prof. Dr. Andreas Feuerborn im Fakultätssitzungsraum der Juristischen Fakultät zum sechsten Mal einen Workshop mit élèves avocats der Pariser Anwaltsschule EFB, der École de formation professionnelle des barreaux de la cour d'appel de Paris. Die aus neun französischen Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschülern bestehende Gruppe wurde begleitet von Madame Marie-Young Bambi von der Anwaltsschule EFB und Herrn Rechtsanwalt Karl Beltz, dem früheren Vizepräsidenten der deutsch-französischen Kommission bei der Pariser Anwaltskammer. Außerdem nahmen noch zwei Studierende des zweiten Jahres des DFS-Aufbaustudienkurses sowie eine Absolventin und ein Absolvent des DFS teil, die derzeit als wissenschaftliche Lehrstuhlmitarbeitende an unserer Fakultät tätig sind.
Nach der Begrüßung und einer kurzen Vorstellung der Fakultät führte Professor Feuerborn die Gäste zunächst in die Thematik des arbeitsrechtlichen Workshops ein. Dazu gab er einen Überblick über die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Diskriminierungsverboten im Arbeitsrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung. Dann präsentierte er drei Fälle zu Verstößen gegen die Diskriminierungsverbote, die anschließend von drei Gruppen der élèves avocats bearbeitet wurden. Zum Abschluss des Workshops präsentierten die drei Gruppen ihre Ergebnisse und stellten sie zur Diskussion. Vor allem die Regelungen im Bereich des deutschen kirchlichen Arbeitsrechts stießen bei den französischen Gästen auf reges Interesse, weil sie sich stark von den französischen Regelungen unterscheiden, die vom Konzept der laïcité, also der Trennung von Kirche und Staat, geprägt sind. Hier spielt insbesondere die Auslegung der deutschen Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof eine bedeutende Rolle.
Der Workshop an unserer Fakultät fand im Rahmen des „Séminaire d’Allemagne“ statt, das die Pariser Anwaltsschule EFB und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2018 regelmäßig organisieren. Weitere Besuche der Gruppe galten u.a. dem Justizministerium, einer großen international tätigen Anwaltskanzlei und dem Verwaltungsgericht. Insgesamt waren die französischen Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler drei Tage lang in Düsseldorf und lernten auch die rheinische Kultur und Lebensart kennen.