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Verhalten bei Erkrankung am Tag einer Zwischenprüfungsklausur - Info für das 4. Semester

Studierende, die sich zu einer Zwischenprüfungsklausur verbindlich angemeldet haben und am Tag der Klausur erkrankt sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier.

Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.

Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gilt eine ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Zwischenprüfungsklausur, zu der man verbindlich angemeldet war, als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 2 u. 3 ZwPO)!

Kategorie/n: Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 4. Semester, Studium
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