Studierende des 5. oder höherer Fachsemester, die am Tag einer Semesterabschlussklausur erkrankt sind, zu der sie angemeldet sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.
Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier
Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.
Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gelten ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Semesterabschlussklausuren als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 1 u. 2 ZwPO)!