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Überprüfung der Anmeldung zu den SAK 1 und 3 für Studierende des 5. oder höherer Semester

Wer sich bereits in den vergangenen Semestern zu einem Zwischenprüfungsmodul angemeldet hatte, muss sich zu diesem Modul nicht erneut anmelden. Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren dieses Moduls erfolgt dann wegen der Schreibverpflichtung automatisch.

Die automatische Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren ist von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung im Rahmen der Schreibverpflichtung bereits durchgeführt worden.

Da es in den letzten Semestern jedoch vereinzelt Probleme gab, werden die Studierenden des 5. und höherer Fachsemester gebeten, im Studierendenportal   vorsichtshalber zu überprüfen, ob die automatische Anmeldung auch tatsächlich erfolgt ist.

Andernfalls sollte eine E-Mail mit Angabe der Matrikelnummer und der fehlenden Semesterabschlussklausur(en) bis spätestens zum 02.01.2024 geschickt werden an: .

Eine Überprüfung und Nachmeldung der fehlenden Semesterabschlussklausur(en) erfolgt voraussichtlich in der zweiten Januarwoche.

Kategorie/n: Jura, Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 5. Semester, Studium
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