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Schwerpunktbereich-neu (Wahl September 2024): Anmeldung zur Aufsichtsarbeit und/oder mündlichen Prüfung im WS 24/25

Anmeldeverfahren:

Studierende, die im September 2024 an der Schwerpunktbereichswahl teilgenommen haben und im Wintersemester 2024/2025 eine Prüfungsleistung (Aufsichtsarbeit und/oder mündliche Prüfung) in ihrem gewählten Schwerpunktbereich erbringen wollen, müssen sich zu dem jeweiligen Prüfungsteil gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchwPO-neu anmelden.

Die Anmeldung ist in der Zeit vom 23.10.2024 bis zum 01.11.2024 über das Studierendenportal im Menü "Studium" und dort im Untermenü "Studienakte" vorzunehmen. Achtung! Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist!

Die Anmeldung erfolgt hier zunächst lediglich pauschal zu dem gewünschten Prüfungsteil. Erst in einem späteren schwerpunktbereichsinternen Belegungsverfahren (voraussichtlich ab dem 11.11.2024) können einzelne Veranstaltungen als mögliche Prüfungsfächer belegt und ggf. priorisiert werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zu einem Prüfungsteil ist

  • eine bestandene Zwischenprüfung
  • die von den einzelnen Schwerpunktbereichen vorgesehene Möglichkeit, den konkreten Prüfungsteil im WS 24/25 absolvieren zu können
    (Beachten Sie: Nicht in allen SPB kann eine mündliche Prüfung absolviert werden!)

Die Studierenden können sich bis zum Ende der Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen wieder abmelden.

Danach ist die Anmeldung zu einem Prüfungsteil verbindlich, § 7 Abs. 1 S. 5, 6 SchwPO-neu. Ein Prüfungsteil, der trotz verbindlicher Anmeldung nicht abgelegt wird, gilt als nicht bestanden, es sei denn der Prüfling macht unverzüglich glaubhaft, dass er an dem Prüfungsteil aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat, nicht teilnehmen konnte, § 7 Abs. 3 SchwPO-neu.

Informationen zu den einzelnen Prüfungsteilen im WS 24/25:

Aufsichtsarbeit, § 8 SchwPO-neu

  • 3-stündig
  • Anfertigung am 24.03., 25.03. oder 27.03.2025
  • Grundsätzlich als E-Klausur im Glockhaus (Prüfungsraum des JPA)
    Es werden dieselben Geräte und es wird dieselbe Software wie in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet.

Mündliche Prüfung, § 11 SchwPO-neu (wenn vom jeweiligen SPB vorgesehen)

  • Einzel- oder Gruppenprüfung (maximal 6 Prüflinge)
  • Etwa 10 Minuten pro Kandidat/in
  • Prüfungszeitraum: 27.01.2025 bis 14.02.2025

Weitere Informationen zu den einzelnen Prüfungsteilen erhalten Sie später über das Studierendenportal oder durch Ihren Schwerpunktbereich.

Kategorie/n: Infos zu Studium und Prüfungen: 5. Semester, Studium
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