Jump to contentJump to search

Schwerpunktbereich (Jahrgang 2022/23): Einsichtnahme in die Prüfungsakten

Studierende, die im SS 2023 ihre mündliche Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt haben (Prüfungsjahrgang 2022/2023), können am 10.07.2023 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr oder in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Einsicht in ihre Prüfungsakte (insbes. Aufsichtsarbeit und häusliche Arbeit) nehmen.

Die Akteneinsicht findet statt im Studierendenservicecenter, Gebäude 21.02.

Bitte stellen Sie bis zum 23.06.2023 einen Antrag auf Einsichtnahme per Email an .

Bitte geben Sie in der Betreffzeile an: „Akteneinsicht 10.07.23-vormittags (oder nachmittags)-Matrikelnummer“.

Im Text der E-Mail sind Name, Schwerpunktbereich und Prüfungskennziffer anzugeben.

Kategorie/n: Jura, Studium
Responsible for the content: