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Das Demoportal zur E-Klausur in der staatlichen Pflichtfachprüfung wurde freigeschaltet

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen (sog. E-Klausur).

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen hierzu:

https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/ljpa_a_z/E-Klausur/index.php.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit sich mit dem künftig  zum Einsatz kommenden Schreibeditor vertraut zu machen. 

Das Demoportal finden Sie unter der URL e-klausur-test.nrw.de (ausschließlich über Google Chrome).

Dieses Demoportal ist auch für die Anfertigung von längeren Probeklausuren geeignet, da eine automatische Zwischenspeicherung der Eingaben erfolgt. Für einen erneuten Zugriff auf Ihre Eingaben müssen Sie Ihren zu Beginn angeforderten Login-Code nach einem Verbindungsabbruch erneut eingeben. Sollten Sie den Login-Code vergessen haben, ist ein erneuter Zugriff auf Ihre Eingaben nicht möglich und Sie müssen einen neuen Login-Code anfordern.

 

 

Kategorie/n: Startseitenbericht Studium
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