Der Lehrstuhl Schneider ermöglicht erneut für Studierende der Juristischen Fakultät der HHU eine Teilnahme an dem bundesweiten Moot Court im Strafrecht, der am 02. Mai 2025 an der Universität Trier stattfindet. Das Finale wird am 16. Mai 2025 vor Bundesrichter*innen des Strafsenats des BGH in Leipzig ausgetragen.
Bei dem Moot Court handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung, in der Teams verschiedener Universitäten gegeneinander antreten. Aufgabe des Moot Court-Teams ist die Vorbereitung von Abschlussplädoyers. Zwei Studierende des Teams nehmen die Position der Staatsanwaltschaft und zwei Studierende die Position der Verteidigung ein. Nach den beiderseitigen Plädoyers von maximal 20 Minuten schließen sich eine Replik der Staatsanwaltschaft und eine Duplik der Verteidigung von jeweils fünf Minuten an. Der Sachverhalt wird am am 03. Februar 2025 ausgegeben. Anschließend hat das Team drei Monate Zeit, um den Moot Court-Fall eigenständig zu lösen und die Plädoyers vorzubereiten. Die Studierenden werden bei der Vorbereitung durch Betreuer*innen des Lehrstuhls unterstützt. Der kontinuierliche Studienplan wird nicht unterbrochen, der notwendige Aufwand beträgt etwas mehr als der einer Seminararbeit.
Die Teilnahme am Wettbewerb kann als häusliche Arbeit im Strafrecht i.S.d. § 7 I Nr. 5 JAG NRW angerechnet werden.
Der Moot Court bietet einen guten ersten Einblick in gerichtliche Verfahren und die Chance, bereits während des Studiums wertvolle Verhandlungserfahrung zu sammeln. Zudem können rhetorische und argumentative Fähigkeiten ausgebaut werden. Die Veranstaltung selbst bietet die Gelegenheit des Austausches mit Studierenden aus ganz Deutschland.
Bewerbungen werden unter ls.schneider@hhu.de bis zum 05.01.2025 entgegen genommen.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten: ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, bisherige Leistungsnachweise (Abizeugnis, universitäre Leistungen etc.)