Prof. Dr. Till Zimmermann ist als Sachverständiger in einer Anhörung des Rechtsausschusses zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung aufgetreten. Ausführliche Informationen sowie seine Stellungnahme finden Sie hier.
Prof. Zimmermann als Sachverständiger im Rechtsausschuss: Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung
Kategorie/n: Zimmermann, Fakultät und Institute