Am 10. und 11. Mai 2023 fand das erste Seminar in Kooperation mit der Universität Basel zum Thema „Rechtsvergleichendes Familienrecht “ in Basel statt. Geleitet und organisiert wurde dies auf der Schweizer Seite durch Prof. Dr. Roland Fankhauser und Fabio Pecorelli und auf der deutschen Seite durch Prof. Dr. Lugani und Rebekka Schütte. Die Studierenden aus der Schweiz und Deutschland bereiteten in Zweiergruppen jeweils ein familienrechtliches Thema vor und verglichen die rechtliche Situation in der Schweiz und in Deutschland. Die Ergebnisse davon wurden in Präsentationen und Diskussionsrunden an der Universität Basel vorgestellt.
Die insgesamt zehn Themen waren sehr vielfältig und teilweise sehr aktuell; sie gingen von Betreuungsunterhalt über gleichgeschlechtlicher Elternschaft bis hin zu Eizellspende und Leihmutterschaft. Neben den Präsentationen der Studierenden stellte Nadja Fischer, Doktorandin bei Prof. Dr. Fankhauser einen Teil ihrer Promotionsforschung zum Thema Selbstbestimmung im schweizerischen Erwachsenenschutzrecht vor. Die Präsentationen ermöglichten einen spannenden Einblick in die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme und Denkanstöße für mögliche Veränderungen. Gängige Vorurteile darüber, welche Rechtsordnung „fortschrittlicher“ ist, wurden schnell widerlegt.
Das Programm wurde abgerundet durch eine Stadtführung durch Prof. Dr. Fankhauser persönlich und ein gemeinsames Abendessen in einem typisch schweizerischen Lokal. Neben dem familienrechtlichen Austausch wurden dabei auch noch mehr Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland entdeckt.
Wir danken allen Beteiligten für dieses erfolgreiche Seminar und freuen uns darauf, bei nächster Gelegenheit Studierende der Universität Basel bei uns begrüßen zu dürfen.