Am 11.12.2023 nahm Prof. Lugani, begleitet von ihren Mitarbeiterinnen Svenja Eckert, Johanna Lindemann, Johanna Schüller und Marie-Luise Zirngast, an einer Anhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages zur geplanten Reform des Ehe- und Geburtsnamensrechts (BT-Drucks. 20/9041) teil.
Der Gesetzesentwurf ermöglicht insbesondere echte Doppelnamen für Ehegatten und Kinder, löst die Situation der „Scheidungshalbwaisen“ auf, führt eine zivilrechtliche Rückbenennung ein und schafft erstmals ein (relativ) freies, (relativ) anlassloses einmaliges Änderungsrecht ab Volljährigkeit. Auch im Kollisionsrecht sind Änderungen geplant. Zuvor war Prof. Lugani im Gesetzgebungsverfahren bereits an der AG Namensrecht (2018-2020) und den von ihr entwickelten Eckpunkten sowie an einer Stellungnahme des DFGT gemeinsam mit Prof. Helms zum Referentenentwurf beteiligt gewesen. Die Anhörung, an der zahlreiche Sachverständige teilnahmen, verlief sachlich und konstruktiv. Die Sachverständigen betonten in großer Einmütigkeit Verdienste und Defizite des vorliegenden Entwurfs. Prof. Lugani hatte in ihrer Stellungnahme zur Anhörung betont, dass der Entwurf zwar unzweifelhaft in seiner Reichweite hinter den Vorschlägen der AG Namensrecht zurückbleibt, dass er aber mit den o.g. Themen zahlreiche wichtige Projekte und Probleme im deutschen Namensrecht sinnvollen Lösungen zuführt. Dass der Reformentwurf an sich wünschenswert sei, war unter den Sachverständigen unbestritten.
Prof. Lugani und ihr Team hatten zuvor mit der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, LL.M., die sich schon in der 19. Legislaturperiode für die Ermöglichung von Doppelnamen eingebracht hatte, und ihren Team-Mitgliedern Florian Mersmann und Nicole Tiedemann den Morgen in der Parlamentarischen Gesellschaft und bei einem Rundgang durch die Räumlichkeiten zwischen Reichstagsgebäude und Paul-Löbe-Haus verbracht. Frau Helling-Plahr und ihrem Team sei hierfür ganz herzlich gedankt.