Spam, Telefonwerbung, Gewinnspielverträge und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind die Themen einer wissenschaftlichen Begutachtung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Evaluation in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Rupprecht Podszun hat dabei mit seinem Mitarbeiter Gregor Schmieder die Begutachtung der Regeln zu Werbemails und Telefonwerbung übernommen. Die übrigen Teile des Gutachtens wurden von Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig (München) und Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (Osnabrück) erstellt. Die Gutachter bewerten eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 und geben Empfehlungen, wie der Gesetzgeber unseriöse Geschäftspraktiken besser verhindern könnte. Für die Studie wurden Datensätze ausgewertet und Marktteilnehmer befragt. Die Studie wird am 1. Juni 2017 in Berlin diskutiert, sie ist bereits jetzt auf der Website des Ministeriums abrufbar:
Gutachten für das BMJV zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Kategorie/n: Podszun, Wettbewerb, Studium