Der im Dezember vorgestellte Verordnungsvorschlag eines Digital Markets Act (DMA) hat für ein anhaltendes Echo gesorgt. Mit dem DMA will die Europäische Kommission große digitale Plattformen stärker regulieren. Das Team von Prof. Dr. Rupprecht Podszun an der Heinrich-Heine-Universität forscht zu Themen der Plattformregulierung und konnte seine Ideen bereits in einem Ausschuss des Europaparlaments vorstellen.
Am 27. April hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Entwurf abgestimmt. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit einer Rechtsangleichung in der EU und sieht Raum für Klarstellungen und Verbesserungen. Dazu zählt er ein effizienteres Abstellen von Verstößen und verpflichtende Vertreter der betroffenen Unternehmen in der EU.
Ein Aufsatz zum DMA von Rupprecht Podszun, Philipp Bongartz und Sarah Langenstein ist im Journal of European Consumer and Market Law zu finden (EuCML 2021, 60 ff.). Sie befürworten klare Prinzipien für die Verhaltenspflichten digitaler Plattformen und eine robustere Rechtsdurchsetzung mit unabhängigen Beschwerdestellen und der Unterstützung mitgliedstaatlicher Wettbewerbsbehörden. Philipp Bongartz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wettbewerbsrecht, hat zudem für die einflussreiche Antitrust Law Section der American Bar Association über den DMA berichten dürfen: Im Spring Newsletter 2021 „Monopoly Matters“ hat Bongartz den Digital Markets Act vorgestellt. Rupprecht Podszun und Philipp Bongartz haben auch im Rahmen der UNCTAD über Plattformregulierung diskutiert. Professor Podszun war virtuell zu Gast an der Universität Aix-Marseille bei einem Seminar des Kollegen David Bosco (Aufzeichnung hier), an der Universität Graz bei Kollegin Viktoria Robertson (siehe hier) und bei einer Diskussion mit dem Berichterstatter im Europaparlament, Andreas Schwab, und Rechtsanwält Björn Herbers in Brüssel (siehe hier).
Es wird damit gerechnet, dass der DMA während der französischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 verabschiedet wird.