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Prof. Podszun: Berufung in die Monopolkommission

Prof. Dr. Rupprecht Podszun ist am 1. Juli 2024 von der Bundesregierung in die Monopolkommission berufen worden. Er erhielt in Berlin die Ernennungsurkunde von Staatssekretär Michael Kellner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Professor Podszun, der für vier Jahre berufen wurde, folgt dem Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling nach.

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das für Fragen des Wettbewerbs zuständig ist. Ihr gehört traditionell ein Professor für Kartellrecht an; diese Rolle nimmt nun Professor Podszun ein. Die weiteren Mitglieder der Monopolkommission sind Professor Tomaso Duso (DIW Berlin) und die Unternehmerinnen Constanze Buchheim, Pamela Knapp und Dagmar Kollmann.

Alle zwei Jahre legt die in §§ 44 ff. GWB vorgesehene Monopolkommission ein Hauptgutachten zum Wettbewerb vor, zudem erstattet sie Gutachten zu den regulierten Industrien (Bahn, Energie, Telekommunikation, Post) und Sondergutachten zu wichtigen wettbewerblichen Fragen. Auch im Rahmen der Ministererlaubnis für Fusionen, die das Bundeskartellamt verboten hat, nimmt das Gremium Stellung.

Am 1. Juli 2024 wurde auch das Hauptgutachten 2024 vorgestellt. Darin gibt die Monopolkommission Empfehlungen etwa zur Deutschen Bahn, dem Fernwärme-Sektor und zur Lebensmittel-Lieferkette. Weitere Themen in dem 448 Seiten starken Bericht sind das Sportkartellrecht, Zugang zu Daten und die Analyse digitaler Ökosysteme. Informationen finden sich auf www.monopolkommission.de.

Professor Podszun freut sich über die große Ehre: "Wir haben mit dem Institut für Kartellrecht und unseren Kolleginnen und Kollegen aus der VWL ein starkes Zentrum für Wettbewerbsfragen. Ich bin mir sicher, dass die brandaktuellen Fragen des Wettbewerbs und der engere Kontakt zur Politik Forschung und Lehre weiter befruchten werden. Es ist super, dass wir so die Erkenntnisse der Wissenschaft in die Politikgestaltung einspeisen können."

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