Matthias Geuder - Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht
Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?
Um die Frage, ob die strafrechtliche Vermögensabschöpfung, die im Jahr 2017 in den §§ 73 ff. StGB neu geregelt wurde, geeignet sein kann, um kartellbedingte Mehrerlöse insbesondere bei Hardcore-Kartellen abzuschöpfen. Die strafrechtlichen Regelungen gestatten insbesondere eine Kompensation Geschädigter unmittelbar durch die Strafverfolgungsbehörden.
Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?
Derzeit ist der bevorzugte Weg im Kartellrecht eine zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Die entsprechenden Verfahren sind mit immensem Aufwand verbunden und werden dezentral von diversen Zivilgerichten geführt. Nach meiner Auffassung wäre eine Bündelung der Kompensation im kartellbehördlichen Verfahren wünschenswert, weil dadurch erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile erzielt werden könnten.
Wie geht es nun bei Ihnen weiter?
Ich bewerbe mich auf Notarstellen im Gebiet der Rheinischen Notarkammer und werde hoffentlich in der nächsten Zeit ein Amt antreten.
Betreuung und mündliche Prüfung
Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Christian Kersting
Tag der mündlichen Prüfung: 05.09.2023