Lukas Höfling - Host City Contracts auf dem Prüfstand der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle - Die Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf die Ausrichtungsverträge zur UEFA EURO 2024 und zu den Olympischen Spielen 2024
Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?
Die Arbeit erforscht die missbrauchsrechtliche Relevanz sogenannter Host City Contracts zu der UEFA EURO 2024 in Deutschland und den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris. Dabei werden die Inhalte der weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgeschlossenen Verträge erstmals dank zahlreicher Akteneinsichtsgesuche offengelegt. Diese Vertragsbestimmungen werden anschließend einer kartellrechtlichen Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots gemäß Art. 102 AEUV unterzogen.
Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?
Neben der rechtstatsächlichen Aufarbeitung der komplexen Multiakteursarrangements, als die sich die Host City Contracts erweisen, liefert die Arbeit Erkenntnisse zur kartellrechtlichen Relevanz öffentlich-privater Vertragsgeflechte. So wird die generelle Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf Vertragskonstellationen, in denen Behörden in ihrer Hoheitsträgereigenschaft Verträge mit Unternehmen abschließen, bejaht. Zudem wird die kartellrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, die Hoheitsträgern vertraglich ein wettbewerbsrelevantes öffentlich-rechtliches Verhalten aufzwingen, untersucht. Eine Einzelfallprüfung einiger bedeutsamer Klauseln führt schließlich zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Teile der Host City Contracts kartellrechtswidrig sind.
Wie geht es nun bei Ihnen weiter?
Derzeit absolviere ich mein Rechtsreferendariat beim Landgericht Aachen unter anderem mit Stationen beim Bundeskartellamt (Verwaltungsstation).
Betreuung und mündliche Prüfung
Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Rupprecht Podszun
Tag der mündlichen Prüfung: 08.08.2023